Читать книгу Rechtsanwaltsvergütung - Sabine Jungbauer - Страница 157
1. Allgemeine Hinweise
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Das nachfolgende Merkblatt soll eine Anregung darstellen, dass und wie ein solches Merkblatt gestaltet werden könnte. Die Verfasserin empfiehlt, dieses z.B. im Wartezimmer auszulegen, so dass der Einstieg in ein Vergütungsgespräch mit dem Anwalt leichter fällt. Da dieses Merkblatt aber Hinweise zu verschiedensten Angelegenheiten enthält, ist zu überlegen, ob nicht für bestimmte Verfahrensarten eigene Merkblätter entworfen werden. So kann verhindert werden, dass der Mandant mit Hinweisen „überhäuft“ wird, die in seinem bestimmten Fall nicht zutreffen.
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Muster Merkblatt über die anwaltliche Vergütung
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen möchten wir Sie über Folgendes informieren:
1. | Gemäß § 12 GKG (Gerichtskostengesetz) sind die gerichtlichen Gebühren bei Gericht mit der Einreichung der Klage zu zahlen. Gerichtskosten können nicht in Raten gezahlt werden. Können Sie die Gerichtskosten für das Klageverfahren nicht aufbringen, sollten Sie uns hierauf ansprechen. Es ist dann zu prüfen, ob ggf. ein Antrag auf Prozesskostenhilfe für Sie in Frage kommt. |
2. | In Beratungsmandaten soll der Rechtsanwalt nach dem Willen des Gesetzgebers auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Diese seit 1.7.2006 geltende gesetzliche Regelung betrifft alle Anwälte in Deutschland. Wir haben uns intensiv mit möglichen Preismodellen auseinandergesetzt und sind zu dem Entschluss gekommen, dass eine Vereinbarung über die Abrechnung eines Stundensatzes eine faire Lösung für Anwalt und Mandant darstellt. Sie haben es daher auch mit in der Hand, wie zeitintensiv Sie die Beratung wünschen. |
3. | Nach § 9 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ist der Rechtsanwalt berechtigt, einen Vorschuss über die bereits entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen im Voraus zu erheben. |
4. | Gebühren werden in … sachen nach dem Gegenstandswert berechnet. |
5. | Auch bei bestehender Rechtsschutzversicherung ist der Auftraggeber/Mandant Vergütungsschuldner und nicht die Rechtsschutzversicherung. Als Versicherungsnehmer haben Sie Ihrerseits entsprechend Ihrem Versicherungsvertrag möglicherweise einen Anspruch auf Freistellung von Vergütungsansprüchen durch die Rechtsschutzversicherung. Ob und in welcher Höhe die Rechtsschutzversicherung die Anwaltsvergütung übernimmt, kann insbesondere in Beratungsmandaten nicht vorhergesagt werden, da die Rechtsschutzversicherer unterschiedliche Regelungen haben. Sofern Sie uns mit der Einholung einer Deckungszusage beauftragen, können hierfür gesonderte Gebühren anfallen. Bitte sprechen Sie sich diesbezüglich mit uns ab. |
6. | Bei Mandaten, die nicht auf Beratung, sondern auf Vertretung in einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Angelegenheit lauten, übernehmen Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nicht eine zwischen Rechtsanwalt und Mandant vereinbarte Vergütung. |
7. | Auch ein erstattungspflichtiger Dritter ist nicht verpflichtet, eine vereinbarte höhere Vergütung zu bezahlen. Das gilt selbst dann, wenn Sie den Prozess gewinnen. Erstattungsfähig ist maximal die gesetzliche Vergütung. |
8. | Beratungs- oder Prozesskostenhilfe gewährt einem Auftraggeber mit geringeren Einkünften eine finanzielle Erleichterung auf Antrag. Wir helfen Ihnen auf Wunsch. |
9. | In Arbeitsgerichtssachen hat jede Partei in der ersten Instanz ihre eigenen Rechtsanwaltsgebühren selbst zu tragen. Dies gilt auch für den Fall des Obsiegens. |
10. | Sie möchten weitere Informationen? Sprechen Sie uns gerne an. |
Vielen Dank!
3. Kapitel Grundlagen des anwaltlichen Gebührenrechts › VII. Merkblatt über die Vergütung › 2. Arbeitsgerichtssachen