Читать книгу Rechtsanwaltsvergütung - Sabine Jungbauer - Страница 160
4. Prozesskostenhilfe
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Das nachfolgende Muster betrifft PKH-Mandate und ist für Verfahrenskostenhilfe sprachlich anzupassen (FamFG – Mandate).
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Muster Hinweise an den Mandanten bei Prozesskostenhilfe
1. | Es besteht die Möglichkeit, bei Gericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen, wenn die Partei zur Zahlung der Prozesskosten für ein gerichtliches Verfahren nicht, nur zum Teil oder nur in Raten in der Lage ist, die Sache hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und keine Mutwilligkeit vorliegt. |
2. | Mit dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Mandanten selbst auszufüllen und zu unterschreiben. Ausfüllhinweise zum Formular helfen Ihnen weiter. Mit dem Antrag sind auch sämtliche Belege wie z.B. Verdienstbescheinigungen, Mietvertrag, Darlehensverträge etc. vorzulegen. |
3. | Bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe unter Ratenzahlung sind max. 48 Monate lang Raten zu bezahlen. |
4. | Das Gericht kann bis zu 4 Jahre nach rechtskräftiger Entscheidung Ihre Vermögensverhältnisse jederzeit erneut überprüfen und die bewilligte Prozesskostenhilfe nachträglich aufheben, so dass Sie die von der Staatskasse geleisteten Zahlungen zu erstatten haben. In diesem Fall berechnen sich die Anwaltsgebühren nicht nach der günstigeren Prozesskostenhilfetabelle sondern der üblichen in der Regel deutlich höheren Gebührentabelle, die immer dann gilt, wenn keine Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Es ist damit zu rechnen, dass innerhalb dieses Vier-Jahres-Zeitraums eine Überprüfung mehrfach erfolgt. |
5. | Beachten Sie bitte, dass Sie verpflichtet sind, von sich aus das Gericht über einen Umzug zu informieren. Das gleiche gilt, wenn Sie monatlich (nicht nur einmalig) 100 € Brutto an Mehreinnahmen haben. Brutto bedeutet vor Abzug von Steuern und/oder Sozialversicherungsbeiträgen. Auch wenn Sie eine Einkommenserhöhung dadurch haben, dass abzugsfähige Belastungen in dieser Höhe wegfallen, sind Sie verpflichtet, von sich aus das Gericht zu informieren. Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein Darlehen abbezahlt ist, Sie in eine günstigere Wohnung umziehen oder jemand mit Ihnen zusammenzieht, der einen Teil der Miete trägt. Sofern Sie das Gericht nicht informieren und sich bei einer Überprüfung ergibt, dass Sie diese Mitteilungspflichten verletzt haben, kann das Gericht allein deswegen die Prozesskostenhilfe aufheben. In der Folge haben Sie alle Kosten, die die Staatskasse für Sie übernommen hat (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten) zu bezahlen. Bitte nehmen Sie diese Pflichten daher ernst. |
6. | Sofern Sie den beabsichtigten Prozess verlieren, werden zwar Ihre eigenen Anwaltskosten von der Staatskasse übernommen. Die gegnerischen Anwaltskosten müssen Sie aber (ganz oder teilweise je nach Ausgang des Verfahrens) immer selbst bezahlen. Dies ist gesetzlich geregelt und gilt auch dann, wenn die Gegenseite ebenfalls Prozesskostenhilfe bewilligt erhalten hat. |
7. | Erst durch Beiordnung eines Anwalts werden Gebühren von der Staatskasse gezahlt, die Bewilligung der Prozesshilfe allein reicht nicht. In verschiedenen Fällen kann auf Sie trotz Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts eine Zahlungsbelastung zukommen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn nur über einen Teilbetrag Prozesskostenhilfe bewilligt wird, Sie den Prozess aber über die gesamte Forderung führen möchten oder wenn Sie teilweise den Prozess verlieren, oder Prozesskostenhilfe unter Ratenzahlungen bewilligt wird. |
8. | Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe löst Anwaltsgebühren aus. Sofern die Prozesskostenhilfe nicht bewilligt wird und Sie die Durchführung des Prozesses nicht wünschen, müssen Sie diese Kosten zahlen. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert, d.h. dem Wert der Klageforderung. |
9. | Geleistete Vorschüsse werden zunächst auf die Differenz zwischen den Prozesskostenhilfe- und Wahlanwaltsgebühren verrechnet. Überschießende Beträge führen dazu, dass die Staatskasse die Vergütung gegenüber dem Anwalt in entsprechender Höhe mindert. Geleistete Vorschüsse erhalten Sie daher nicht wieder zurück. |
Datum, Unterschrift
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Weitere Formulierungshilfen in Beratungshilfemandaten finden Sie in Kap. 15, Rn. 58; weitere Formulierungshilfen in Prozesskostenhilfemandaten finden Sie in Kap. 16, Rn. 46.