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III. Die Verfahrensbeteiligten

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Zu den Verfahrensbeteiligten iwS gehören sämtliche Personen, denen die Strafprozessordnung bestimmte Prozessrollen zuweist (zB auch Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher). Diejenigen, denen selbstständige Verfahrensrechte eingeräumt werden und die durch eigene Prozesserklärungen am Verfahren mitwirken (dürfen), werden vielfach als Prozesssubjekte oder Verfahrensbeteiligte ieS bezeichnet[2]. Hierzu zählen insbes. der Beschuldigte, sein Verteidiger und die StA. Der Verletzte ist jedenfalls dann Prozesssubjekt, wenn er als Neben- oder Privatkläger auftritt[3].

§ 1 Einführung in das Strafprozessrecht, Ziele des Strafverfahrens › IV. Die Ziele des Strafverfahrens

Strafprozessrecht

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