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IV. Die Ziele des Strafverfahrens

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Die Ziele des Strafverfahrensrechts sind komplexer Natur. Sie können im Einzelfall sogar miteinander unvereinbar sein, mit der Folge, dass sie gegeneinander abzuwägen sind und dann eine Funktion zu Gunsten der anderen zurückzutreten hat.

§ 1 Einführung in das Strafprozessrecht, Ziele des Strafverfahrens › IV. Die Ziele des Strafverfahrens › 1. Die Feststellung und Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs

Strafprozessrecht

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