Читать книгу Strafrecht Besonderer Teil I - Sabine Tofahrn - Страница 34

IV. Rechtswidrigkeit und Schuld

Оглавление

21

Auch insofern bestehen keine deliktsspezifischen Besonderheiten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze.

2. Teil Straftaten gegen das LebenB. Totschlag, § 212 › V. Besonders schwerer Fall, § 212 Abs. 2

Strafrecht Besonderer Teil I

Подняться наверх