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Schutz für betroffene Frauen: Frauenhäuser und Schutzwohnungen

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Um Frauen und ihre Kinder zu schützen, die von ihrem (Ex-) Partner häusliche Gewalt erlebt haben, werden Frauenhäuser benötigt. Die Bundesregierung hat sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention dazu verpflichtet (vgl. Schlapeit-Beck 2018). Jedoch existieren in Deutschland nur 350 Frauenhäuser und 40 Schutzwohnungen, sodass beispielsweise am Stichtag im März 2018 in drei Bundesländern nicht ein freier Platz für betroffene Frauen zur Verfügung stand. Zudem sind nur 10 % der Frauenhäuser behindertengerecht. 1.500 Familienzimmer fehlen bundesweit. Finanzierungen müssen jährlich beantragt werden und sind nicht kostendeckend, es besteht kein Anspruch auf Fördermittel durch Land und Kommune, Eigenleistungen der Träger durch beispielsweise Spenden werden vorausgesetzt. Frauen mit Einkommen müssen Sozialleistungen beantragen oder sich verschulden, da die Plätze teurer sind als ein durchschnittliches Einkommen. Zudem wird eine Aufnahme für betroffene Frauen oftmals problematisch, wenn sie kein Anrecht auf Sozialleistungen haben und die Aufenthaltsdauer durch Kostenträger begrenzt wird (vgl. ebd.). Da Frauen Opfer von Männern werden, oftmals stark traumatisiert sind und Frauenhäuser Schutzorte für betroffene Frauen darstellen – sie sind für Außenstehende nicht einsehbar und auch die Adressen sind geheim – müssen diese Schutzräume auch ausschließlich Frauen vorbehalten bleiben.

Täglich werden vor allem in sozialen Netzwerken hitzige Debatten darüber geführt, ob auch trans Frauen in die Schutzräume von Frauen gelassen werden sollten. Dies ist in keiner Weise empfehlenswert. Zum einen haben trans Frauen in ihrer Kindheit eine männliche Zuschreibung und somit auch männliche Sozialisation erfahren, zum anderen ist der Großteil der trans Frauen biologisch männlich. Dies kann betroffene Frauen, die Gewalt durch Männer – und speziell bei sexueller Gewalt auch durch den Penis – erfahren haben, retraumatisieren und ihnen ihre Schutzräume nehmen. Darüber hinaus wäre, wenn biologische Männer in die Schutzräume von Frauen dürften, dieser auch für trans Frauen kein Schutzraum mehr. Transsexuelle Menschen sind unbestreitbar ebenfalls von Diskriminierung und Gewalt betroffen, doch müssen für sie eigene Schutzkonzepte geschaffen werden, damit der Schutzraum von Frauen nicht verloren geht. Andernfalls könnten von Gewalt betroffene Männer ebenfalls im Frauenhaus aufgenommen werden. Dies verdeutlicht, dass der Sinn von Frauenhäusern dadurch ad absurdum geführt werden würde.

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