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2.1.2.Rechtsetzungen Zwölftafelgesetz

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28. Rechtsaufzeichnung in der frühen Republik

Die älteste heute bekannte römische Rechtsetzung stammt aus der Frühzeit der Republik (um 450 v. Chr.). Sie stand vermutlich im Zusammenhang mit den Ständekämpfen, die zu dieser Zeit zwischen Plebejern und Patriziern ausgetragen wurden (s. Rn. 22). Verfasser waren zehn Männer, denen für die Zeit der Gesetzgebung die gesamte politische Gewalt übertragen worden war. Da der Text auf zwölf Tafeln aufgezeichnet und ausgestellt wurde, spricht man vom Zwölftafelgesetz. Der Wortlaut des Zwölftafelgesetzes ist nur fragmentarisch durch Erwähnungen in späteren Schriften überliefert. Es handelte sich nicht um eine umfassende Rechtsetzung, sondern um Regelungen zu Einzelpunkten. Diese betrafen insbesondere das gerichtliche Verfahren sowie die Vollstreckung. Dabei wurde das Recht der römischen Frühzeit aufgezeichnet. Die einzelnen Vorschriften umschrieben jeweils kurz einen Sachverhalt und ordneten für diesen eine Rechtsfolge an (Beispiel s. Rn. 58). Sie spiegeln das Recht eines Agrarstaates wider, das von förmlichen Rechtshandlungen geprägt war.

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