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Senatsbeschlüsse

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30. Bedeutung

Während des Prinzipats (s. Rn. 23) verlor die Volksgesetzgebung an Bedeutung. In den Vordergrund traten Rechtsetzungen des Senats. Beim Senat handelte es sich um eine Versammlung, die zunächst aus den Oberhäuptern patrizischer Familien und später vor allem aus Personen bestand, die hohe Staatsämter innegehabt hatten (insbesondere das Amt des Konsuln [s. Rn. 22] oder Prätors [s. Rn. 53]). Aufgabe des Senats war die Beratung der Magistrate. Ein Beschluss des Senats (senatus consultum) hatte zunächst nur den Charakter einer Empfehlung. Während des Prinzipats setzte sich jedoch die Ansicht durch, dass ihm Gesetzeskraft zukomme.

Wie Gesetze der Volksversammlung enthielten auch die Senatsbeschlüsse nur punktuelle Regelungen und wurden üblicherweise nach dem jeweiligen Antragsteller benannt. Den Beschlüssen lagen zunehmend Anträge des Kaisers zugrunde, der damit die Rechtsetzung des Senats lenkte.

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