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2. Subsidiäre Zahlungsverpflichtung aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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Möglicherweise könnte sich eine Zahlungsverpflichtung der M aber subsidiär aus § 8 der Allgemeinen Vertragsbedingungen ergeben, wonach sich ein Kassenpatient zur Selbstzahlung verpflichtet, wenn eine von ihm in Anspruch genommene Leistung nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung setzt voraus, dass sie als allgemeine Vertragsbedingung wirksam Vertragsbestandteil geworden ist und der Inhaltskontrolle standhält.

Fälle zum Medizin- und Gesundheitsrecht, eBook

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