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Deutschland in kranker Verfassung
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Samuel von Pufendorf ist derjenige, der Staat und Kirche endgültig voneinander trennen will, und der erste, der die Vernunft einsetzt, um das natürliche Recht des Menschen wirken zu lassen. Unter dem Pseudonym „Severinus de Monzambano“ veröffentlicht der sächsische Spross einer Dynastie von protestantischen Theologen im Jahr 1667 eine Schrift, die für Furore sorgt und in etlichen Auflagen und Sprachen erscheint: „Über die Verfassung des deutschen Reiches“.
Diese „Verfassung“ kann man durchaus auch im psychologischen Sinne verstehen. Unter verdecktem Namen betrachtet von Pufendorf die Verfassung einer Nation als schwach, wenn sie „etwas Unregelmäßiges und Monströses zeigen“. Diese Schwäche und Unregelmäßigkeit ist in Deutschland so dominant, weil ein Kaiser versucht, monarchische Systeme wiederherzustellen, während die Reichsstände nach Unabhängigkeit streben. Beide aber haben eine gewisse Macht und schwächen dadurch das System. Deshalb verhält es sich im deutschen Kulturkreis so, „dass gewisse Elemente in der deutschen Verfassung es unmöglich machen, diese auf eine der so genannten einfachen Staatsformen (...) zurückzuführen“. Weil es nicht einfach geht, wird es kompliziert, und „abgesehen davon, dass jede Mischung verschiedener Staatsformen nur ein Monstrum von Staat darstellen kann, so passt auch keines genau auf das deutsche Reich“. Sein Urteil ist eindeutig: „Es bleibt also nichts übrig, als Deutschland, wenn man es nach den Regeln der Politik klassifizieren will, einen unregelmäßigen und einem Monstrum ähnlichen Staatskörper zu nennen, der sich im Laufe der Zeit durch die träge Nachgiebigkeit der Kaiser, durch den Ehrgeiz der Fürsten und die Ruhelosigkeit der Pfaffen aus einer Monarchie zu einer so ungeschickten Staatsform umgestaltet hat“ (v. Pufendorf 1922:94). So sieht es aus im Staate Deutschland in dieser Zeit. Im Zuge der Diagnose der „Krankheiten“ Deutschlands attestiert von Pufendorf dem Mittelstand einen Hang zur Eifersucht und Klage – ein regelmäßig auftauchendes Symptom der Volksmentalität, sobald es sich zu schwach fühlt, um die buchstäblich herrschenden Dinge zu ändern. Aber genau darin liegt der Kern der Krankheit: „ (...) eine Menge von Menschen, mag sie noch so zahlreich sein, ist nicht stärker als ein Mann, solange jeder seine besonderen Zwecke verfolgt“, sagt von Pufendorf. Konfessionelle Verschiedenheiten und die Durchsetzungsinteressen am Staat vom Kaiser einerseits, den Reichsständen und Territorialstaaten andererseits verhinderten jedoch jede Einigkeit. Nach v. Pufendorfs Auffassung liegt der prinzipielle Grund für das „fieberhafte“ Deutschland – der Disparatheit untereinander angesichts der monströsen Entwicklungen in Verfassung und Recht des Staates – in den Wurzeln der römisch orientierten Politik Karls des Großen und der Vorstellung, dass das „Heilige Römische Reich Deutscher Nation“ sich immer noch immer als Nachfolger des römischen Imperiums betrachtet. Sein wichtigstes Heilmittel: Wiederherstellung der „inneren Eintracht“, vor allem durch die rechtliche Ausgewogenheit.
Aber es gibt Hoffnung. Von Pufendorfs zweites großes Werk war „De jure naturae et gentium“ (1672). Er widerspricht dort der Lehre von Thomas Hobbes, dass jeder Mensch im vorstaatlichen Zustand „des anderen Menschen Wolf“ sei, oder dass es sich um einen Zustand des „Krieges aller gegen alle“ handeln würde. Jedenfalls war es seiner Ansicht nach nicht aus diesen Gründen notwendig, einen Herrscher einzusetzen oder einen Staat zu errichten. Mit dem Aufkommen des aufgeklärten Absolutismus entstand das Bedürfnis nach allgemein verbindlichen gesellschaftlichen Kodierungen, die diese Ideen in Gesetze und Rechtsprechungen umsetzten. Aufgrund der Vielzahl der Fürstentümer und Territorialstaaten sollte bei allen Verfassungen der spezielle „Volkscharakter“ gewahrt bleiben, aus dem ein Staat hervorgeht. Und so natürlich besonders der Deutschen.