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Rom Der Konsul – die Spitze erklommen

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Romulus, der sagenhafte Gründer Roms, gilt als der erste von sieben Königen (753–716 v. Chr.). Der Senat richtete nach seinem Tod ein Wahlkönigtum ein. Der König musste nun für wichtige Entscheidungen die Zustimmung der Senatoren einholen. Dass die etruskischen Tarquinier, die letzten zwei oder drei Könige Roms (616–510 v. Chr.), diese grundsätzliche Übereinkunft übergingen, bestärkte die Römer darin, deren Herrschaft abzuschütteln. Die tatsächlichen Ereignisse im frühen Rom lassen sich aber nur bedingt rekonstruieren.

Der oder das Konsulat galt vielleicht bereits zu dieser Zeit, jedenfalls aber während der weiteren römischen „Republik“ – die de facto eine Oligarchie war, da die höchsten Ämter am ehesten Mitgliedern altehrwürdiger Familien zugänglich waren –, als das mächtigste ordentliche Amt innerhalb des cursus honorum. Dieser Terminus technicus bezeichnet die übliche senatorische Ämterlaufbahn. Dieses Amt war somit das höchste „mit Ehren honorierte“ Amt, also unbezahlt, und zwar im militärischen wie im zivilen Bereich, und mit dem imperium sowie der potestas, den beiden entsprechenden Amtsgewalten, ausgestattet (zu den außerordentlichen Ämtern vgl. Diktator, Zensor, tribuni militum consulari potestate, decemviri).

Zufall, Zeichen der Zeit oder späteres Konstrukt? Die Römer setzten Tarquinius Superbus, den letzten König, angeblich 510 v. Chr. ab – genau in dem Jahr, als die Athener den Tyrannen Hippias vertrieben. Die ersten Konsuln sollen der berühmte L. Iunius Brutus und L. Tarquinius Collatinus gewesen sein.

Das Konsulat war – bis auf Ausnahmejahre – ein kollegiales Amt, und zwar auf zwei Senatoren verteilt, um monarchische Macht auszuschließen. Sie teilten sich in möglichst regelmäßigen Abständen die zahlreichen Zuständigkeiten innerhalb und außerhalb Roms: Sie leiteten Senatssitzungen, konnten das Kriegsrecht ausrufen, hatten richterliche Gewalt, übten wichtige religiöse Handlungen aus und hatten den Oberbefehl über die Truppen. In den häufigen Kriegen waren sie natürlich gezwungen, Aufgaben zu delegieren. Sie konnten auch miteinander in Konflikt geraten, und so manche Schlacht endete katastrophal, da sie gewillt waren, in dem ihnen verbleibenden Amtsjahr die Lorbeeren zu ernten und nicht mit dem Amtskollegen oder einem Prokonsul zu teilen. Iteration war ausgeschlossen oder erst nach zehn Jahren wieder möglich, was später allerdings des Öfteren ignoriert wurde: C. Marius, der Bezwinger der Kimbern und Teutonen und „Vater des Vaterlandes“, wurde insgesamt siebenmal Konsul: 107, 104 bis 100 und 86 v. Chr.

Die Konsuln waren die sogenannten eponymen Beamten, das heißt, das Jahr wurde nach ihnen benannt (vgl. Archon). Sie waren bis zum Jahr 367 v. Chr. Patrizier, dann waren auch Plebejer, also Personen von „niederer“ Herkunft, zugelassen, was auch für die anderen Ämter bald darauf zutraf. Dass beide Konsuln fortan wohl aus beiden Ständen stammten und sich gegenseitig kontrollierten, gilt manchen als die eigentliche Geburtsstunde des Konsulats; die vorherigen Angaben in den überlieferten konsularischen Namenslisten (fasti consulares), ganz besonders die vor den Reformen der decemvirn, könnten ein späteres Konstrukt sein (vgl. Prätor). Später verschmolzen beide Stände zur sogenannten Nobilität. Aufstrebende Politiker hatten dann vorzuweisen, welche Sprossen der Ämterlaufbahn ihre Ahnen, gleich welcher Herkunft, bisher erklommen hatten oder ob sie ein homo novus – ein „Neuling“ – waren, also aus unbedeutender Familie stammten wie zum Beispiel C. Marius.


Schon in jungen Jahren bestimmend: der spätere Diktator C. Iulius Caesar.

Die nahezu allumfassende Vollmacht der Konsuln konnte nur vom jeweiligen Kollegen, in Rom per Volksbeschluss oder auch durch den Volkstribun außer Kraft gesetzt werden; sie wurde durch die zwölf Begleiter, die Liktoren, signalisiert.

C. Iulius Caesar war anscheinend bereits 59 v. Chr. als Konsul so dominant, dass er sich über Vetos seines Amtskollegen M. Calpurnius Bibulus hinwegsetzte. In der Kaiserzeit büßten die consules an Macht ein, denn die Kaiser verfügten über ein übergeordnetes imperium maius. Waren die beiden obersten Beamten und, wenn diese starben oder zurücktraten, ihre Stellvertreter (Suffektkonsuln) in der Republik von den Centuriatskomitien – einer Volksversammlung auf Basis der „Hundertschaften“/Centurien der Legionen – gewählt worden, bestimmte seit dem Prinzipat der vom Imperator abhängige Senat und später der Kaiser selbst die Amtsträger. Letztere überließen das Konsulat ihnen geeignet erscheinenden Staatsmännern, die mit mindestens 33 Jahren auch jünger sein durften als in republikanischer Zeit, oder sie bekleideten es selbst. Octavian – ab 27 v. Chr. Augustus – war 29–23 v. Chr. zum fünften bis elften Mal Konsul, 5 und 2 v. Chr. zum zwölften und dreizehnten Mal.

Das Amt blieb jedoch begehrt, vor allem, wenn man mit dem Imperator zusammen Konsul war. Kaiser Theodosius II. war 403–444 insgesamt achtzehn Mal Konsul in Ostrom. Von den Amtsträgern wurde erwartet, dass sie möglichst aufwendige Spiele veranstalteten, was eine große finanzielle Belastung war, da sie wie die anderen Staatsmänner ehrenamtlich agierten. Doch nur so zählte man zur Elite und konnte später andere hohe, kaisernahe Posten belegen.

Auch am Ende hoch angesehen Der letzte weströmische Konsul – unter ostgotischer Herrschaft – war Flavius Decius Paulinus iun. im Jahr 534 n. Chr. In Ostrom löste Kaiser Justinian das Amt formell auf; es könnte aber noch als Ehrentitel bis ins 7. Jahrhundert hinein bestanden haben.

Ehemalige Konsuln, aber auch Prätoren konnten als sogenannte Prokonsuln einen militärischen Oberbefehl führen oder als Statthalter bzw. kaiserlicher Legat – in der Kaiserzeit wurde zwischen senatorischer und kaiserlicher Provinz unterschieden – eine Provinz für ein Jahr oder mehrere verwalten. Seit etwa der Mitte des 1. Jahrhunderts v. Chr. mussten dafür aber erst einige Jahre verstreichen. Sie hatten „anstelle eines Konsuls“ also auch ein imperium, höchste militärische Befehlsgewalt, inne. Hierbei bereicherten sich viele der ehemaligen „Ehrenämtler“ allzu offensichtlich wie etwa der Proprätor C. Verres in Sizilien 73–71 v. Chr. oder der bekannte Geschichtsschreiber Sallust 46 v. Chr. in Afrika, der deswegen – wenn auch erfolglos – angeklagt wurde. Caesar war 61 v. Chr. Proprätor in Spanien und verübte als Prokonsul in neun Jahren puren Völkermord in Gallien, bevor er 49 v. Chr. den Bürgerkrieg begann, da er seinen Oberbefehl niederlegen sollte, stattdessen jedoch mit Truppen die Grenze seiner Provinz überschritt. Es handelt sich um den Moment am Fluss Rubico, mit dem sein berühmter Ausspruch alea iacta est („der Würfel ist gefallen“ oder „hoch fliege der Würfel“) verbunden ist. Er schwang sich in diesem Jahr zum Diktator auf und war zugleich Konsul der Jahre 48, 46, 45 – in letzterem Jahr großenteils ohne Kollege – und 44 v. Chr.

Traurige Berühmtheit „genießt“ der Legat P. Quinctilius Varus, den der hoch betagte Augustus anrief, er solle ihm seine drei Legionen wiedergeben. Diese waren in der Schlacht im Teutoburger Wald 9 n. Chr. vernichtet worden, da Varus dem Sieger Arminius, der den Tage währenden Überfall organisiert hatte, trotz Warnungen vertraut hatte.

Legat – Titel mit vielen Funktionen Legaten waren kaiserliche Statthalter – legati Augusti –, aber auch Berater der Statthalter – legati pro praetore – oder Gesandte. Im rö mischen Heer befehligten sie verschiedene Truppen, vor allem die Kavallerie, und in der Kaiserzeit als legati Augusti legionis eine Legion.


Den Statthaltern dienten die sogenannten statores, die den Liktoren ähnelten und verschiedene Schutz- und Hoffunktionen ausübten. – Im Perser-, im Alexander- und im Seleukidenreich hießen die Statthalter Satrapen; zuletzt hatten sie aber keine militärische Befehlsgewalt, denn die war Strategen übertragen worden.

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