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Die Prätoren – die „Voranschreiter“
ОглавлениеWann genau die Prätur festes Amt des cursus honorum wurde, bleibt Spekulation. Möglicherweise gab es im frühen Rom einen einzelnen Oberbeamten, einen praetor maximus, ein Zweier- oder ein Dreierkollegium mit militärischem Oberkommando. Spätestens seit 367 v. Chr. waren jedoch die Konsuln die höchstgestellten Magistrate oder hatten die Römer das höchste Amt dahin umbenannt. Die in den kommenden Jahrhunderten zahlreicher werdenden Prätoren sollten sie entlasten: Der praetor urbanus hatte seinen Sitz in Rom und umfassende juristische Aufgaben; seit der Kaiserzeit war er mit der finanziell belastenden Ausrichtung von Spielen (ludi) betraut. Mitte des 3. Jahrhunderts v. Chr. kam ein zweiter Prätor dazu. Dieser praetor peregrinus sollte die Einheimischen schützen, das heißt er regelte Streitfälle mit und zwischen Fremden, delegierte den vorbereiteten Fall aber schließlich an ein Gericht. Die Zahl der Prätoren stieg bis 197 v. Chr. um vier, deren Vertreter als Statthalter in die ersten Provinzen – Sizilien, Sardinien und zwei nach Spanien – gingen, unter dem Diktator L. Cornelius Sulla (81–79 v. Chr.) auf acht und bis Caesar auf 16 an. Die Rechtsprechung blieb die wesentliche Funktion des Prätors.
Wie die Konsuln hatten sie ein – jenen untergeordnetes – imperium, erhielten Unterstützung von zwei bzw. sechs Liktoren, konnten Gesetzte vorschlagen, verschiedene Gremien einberufen, ein militärisches Kommando übernehmen oder später als Statthalter fungieren; auch wurden sie in den Centuriatskomitien für ein Jahr gewählt, wobei sich ihr Kommando häufig um ein weiteres verlängerte (proprätorisches oder sogar prokonsularisches imperium). Ihr jeweiliges Aufgabengebiet wurde durch das Los bestimmt. Von den Prätoren, die in etwa den Strategen entsprechen, wurde erwartet, dass sie die Quästur (vgl. Quästor) oder noch besser die Ädilität (vgl. Ädil) bekleidet hatten. In der Kaiserzeit unterlagen sie kaiserlicher Kontrolle und büßten mehrere Befugnisse ein; sie waren oft Sonderbeauftragte. Das Mindestalter wurde von vierzig auf dreißig herabgesetzt; ihre Zahl betrug maximal achtzehn. Ihr Amt blieb dennoch begehrt.