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Vorüberlegungen

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I. Im 1. Teil dieser Klausur ist zu erkennen, ob ein Verlöbnis trotz beschränkter Geschäftsfähigkeit wirksam geschlossen werden kann.
II. Bei der Lösung des 2. Teils bereitete es den Studierenden des Öfteren Probleme, sich lediglich auf die vorgegebenen Fragestellungen zu konzentrieren. Immer wieder wurde auch die Frage nach Unterhaltsansprüchen des F gegen den/die frühere Partner:in bzw. der Kinder gegen das andere Elternteil diskutiert. Bei der Bearbeitung von Sachverhalten gilt jedoch das strikte Gebot, nichts dazu zu erfinden und sich ausschließlich auf die aufgeworfene(n) Fragestellung(en) zu konzentrieren. Die Abwandlungen erfordern eine Auseinandersetzung mit dem Abstammungsrecht des BGB und der vom BGH verwendeten Differenzmethode.
III. Diejenigen Studierenden, die sich mit der Düsseldorfer Tabelle noch nicht beschäftigt hatten, fühlten sich von einer Aufgabenstellung, wie derjenigen, die hier im 3. Teil aufgeführt wurde, schnell überfordert und auch der Hinweis zum Ehegesetz bereitete immer wieder Schwierigkeiten. Wichtig ist es jedoch, auch bei unbekannten Themengebieten die Ruhe zu bewahren und die erforderlichen Informationen aus dem vorhandenen Material (Sachverhalt, Anlagen und Gesetz) herauszulesen. Der Hinweis auf das EheG sollte in jedem Fall einen Blick ins EGBGB evozieren. Im EGBGB befinden sich nämlich u.a. Übergangsregelungen, aus denen hervorgeht, welches Recht nach einer gesetzlichen Neuregelung auf „Altfälle“ anzuwenden ist, vgl. dazu auch: Rn. 182.
IV. Zeitleiste des 3. Teils: [Bild vergrößern]
Klausurenkurs im Familien- und Erbrecht

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