Читать книгу Die straf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit der Diensteanbieter sozialer Netzwerke im Internet - Timo Handel - Страница 122

g. Kein dogmatischer Bruch

Оглавление

Soweit der Einordnung der Haftungsprivilegierungen als außerhalb der Haftungsnorm zu prüfende Vorfilter ein dogmatischer Bruch oder Rückschritt vorgeworfen wird, der zu einer Vielzahl von Problemen, insb. bezüglich der Irrtümer, führe,462 überzeugt dies ebenfalls nicht. Ein dogmatischer Rückschritt ist schon deshalb nicht gegeben, da auch im Rahmen der strafrechtlichen Versuchsprüfung eine sog. Vorprüfung stattfindet,463 in welcher zunächst die Strafbarkeit des Versuchs und die Nichtvollendung des Tatbestands festgestellt werden.464 Die Haftungsprivilegierungen sind zudem insoweit auch mit den Strafanwendungsregelungen der §§ 3ff. StGB vergleichbar, die ebenfalls nicht zum gesetzlichen Tatbestand gehören und damit im Ergebnis vor diesem zu prüfen sind.465

Die straf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit der Diensteanbieter sozialer Netzwerke im Internet

Подняться наверх