Читать книгу Praxishandbuch DSGVO - Tobias Rothkegel - Страница 107
jj) Besondere Anforderungen für die Verarbeitung genetischer oder biometrischer Daten und Gesundheitsdaten
Оглавление202
Im Hinblick auf genetische oder biometrische Daten und Gesundheitsdaten ist stets zu beachten, dass die Mitgliedstaaten – zusätzlich zu den in Art. 9 Abs. 2 und 3 DSGVO aufgeführten Bedingungen – nach Art. 9 Abs. 4 DSGVO noch weitere Bedingungen, einschließlich Beschränkungen, einführen oder aufrechterhalten dürfen.