Читать книгу Praxishandbuch DSGVO - Tobias Rothkegel - Страница 136
bb) Art und Weise der Informationserteilung
Оглавление275
Hinsichtlich der Art und Weise der Informationserteilung ist darauf zu achten, keinen Jargon, sondern eine möglichst einfache und deutliche Sprache zu verwenden und die Information so zur Verfügung zu stellen, dass die betroffene Person vor der Einwilligungserteilung in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen kann. Der Einwilligungsinhalt muss für den jeweiligen Durchschnittsadressaten und nicht nur für Rechtsanwälte leicht zu verstehen sein.469 Zu vermeiden sind:470
– versteckte oder nach Art und Größe der Schrift sehr unauffällig gestaltete Einwilligungen,
– komplexe Sprach- und Satzstrukturen,
– lange Fließtextpassagen ohne auflockernde Einzüge und Aufzählungszeichen,
– Verwendung der Passiv- anstatt der Aktivform,
– übermäßige Substantivierung,
– doppelte Verneinungen,
– mehrdeutige, abstrakte oder fremdsprachliche Begrifflichkeiten.
276
Transparenz wird durch mehrschichtige Hinweise nicht behindert, sondern gefördert. Denn der Mehrebenenansatz überbrückt das Spannungsfeld zwischen Vollständigkeit und Verständnis und beugt dem Phänomen der Informationsermüdung vor, indem er den Betroffenen ermöglicht, zunächst einmal nur den Teil der Erklärung direkt wahrzunehmen, der wesentlich ist und dementsprechend wenigstens gelesen werden sollte.471 Zwar ist die Möglichkeit zur Kenntnisnahme ausreichend, da nicht schutzwürdig ist, wer sie aus mangelndem Interesse auslässt.472 Die Information muss nach den Gesamtumständen aber überschaubar bleiben und demjenigen, der grundsätzlich zu einer sachlichen Befassung mit Inhalt und Umfang der Einwilligungserklärung bereit ist, die Möglichkeit einer realistischen Prüfung eröffnen, ohne die Gefahr einer vorschnellen Einwilligung zu begründen.473 Letzteres kann insbesondere angenommen werden, wenn die Gestaltung der Einwilligungserklärung etwa durch extrem verschachtelte Darstellung oder künstliche Erstreckung über mehrere Seiten darauf angelegt ist, die betroffene Person zu verleiten, den hohen und außer Verhältnis stehenden Aufwand der Informationsbeschaffung zu meiden und uninformiert einzuwilligen. Vor die Wahl gestellt, bevorzugen Verbraucher kurze Einwilligungstexte mit weiteren Erläuterungen in Pop-Up-Fenstern oder Info-Layern gegenüber Einwilligungsvarianten, in denen der Erläuterungstext schon auf erster Ebene angezeigt wird.474