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bb) Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen

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Eine schriftliche Einwilligungserklärung kann zusammen mit Erklärungen abgefragt werden, die andere Sachverhalte betreffen.482 Damit ist etwa eine Integration in AGB für Vertragsschlüsse möglich. Das Ersuchen um die Einwilligung muss dafür gemäß Art. 7 Abs. 2 S. 1 DSGVO aber den Transparenzanforderungen (Verständlichkeit, leichte Zugänglichkeit, klare und einfache Sprache) entsprechen und klar von den anderen Sachverhalten zu unterscheiden sein.483 Dies könnte in der Praxis durch eine grafische Trennung oder wie nach altem deutschen Recht484 durch Hervorhebung (z.B. Fettdruck, Großbuchstaben, Umrahmung) umgesetzt werden.485 Da eine Einwilligung in die Datenverarbeitung aber zumindest in Deutschland als sog. überraschende Klausel eines Vertragswerks aufgefasst werden könnte, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner des AGB-Verwenders nicht mit ihr zu rechnen braucht,486 ist zu empfehlen, bereits in die AGB-Überschrift einen deutlichen Hinweis aufzunehmen, dass eine Einwilligung in die Datenverarbeitung enthalten ist (z.B. „AGB inkl. Einwilligung in die Datenverarbeitung“).487

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Soweit Art. 7 Abs. 2 S. 1 DSGVO eine „schriftliche“ Erklärung verlangt, ist übrigens keine Schriftform gemeint. Dieser Schluss lässt sich daraus ziehen, dass der Verordnungsgeber davon ausgeht, dass schriftliche Erklärungen „auch elektronisch erfolgen“ können.488

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