Читать книгу Praxishandbuch DSGVO - Tobias Rothkegel - Страница 145
a) Voraussetzungen bei direkten Angeboten von Fernabsatzdiensten
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Erwägungsgrund 38 S. 2 zur DSGVO fordert besonderen Schutz für Kinder insbesondere bei der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke oder für die Erstellung von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen und die Erhebung bei der Nutzung von Diensten, die Kindern direkt angeboten werden. Auf die genannten Verarbeitungsvorgänge beschränken sich auch die besonderen Anforderungen an die Einwilligung von Kindern in § 8 DSGVO, dessen Anwendungsbereich darüber hinaus eingeengt ist auf Einwilligungen bei direkt an Kinder gerichtete Angebote von Diensten der Informationsgesellschaft. Darunter versteht man alle in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachten Dienstleistungen,517 die durch Illustration, Darstellung und Ansprache erkennbar auf Kinder ausgerichtet sind.518 Entscheidend ist damit, dass Kinder unmittelbar adressiert werden. Es reicht in diesem Sinne aus, wenn sich das Angebot sowohl an Erwachsene als auch an Kinder richtet, d.h. sog. Dual-Use-Services wie etwa die gängigen Social-Media-Seiten dürften vom Wortlaut der Norm, der keine Ausschließlichkeit verlangt, erfasst sein. Keine Anwendung findet die Bestimmung dagegen auf Dienste, die nach Seiteninhalt und Marketingkonzept nur Personen angeboten werden, die 18 Jahre oder älter sind.519 Außerdem nicht unter Art. 8 DSGVO fallen Angebote, die sich über die Eltern, also nur indirekt an Kinder wenden und nicht auf die direkte Interaktion mit Kindern selbst ausgerichtet sind. Entsprechende Beispiele sind Online-Shops für Spielwaren oder Kinderkleidung.520
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Kinder können in Datenverarbeitungen bei direkt an sie adressierten Angeboten von Fernabsatzdiensten nach § 8 Abs. 1 S. 1 DSGVO selbst einwilligen, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.521 Bei vorformulierten Einwilligungen muss die Wortwahl, die Tonalität und der Sprachstil der kindlichen Zielgruppe angepasst werden.522
Beispiel
Ein nützliches Beispiel für kindgerechte Sprache als Alternative zu den juristischen Formulierungen der Originalfassung bietet die kinderfreundliche Version der UN-Kinderrechtskonvention.523
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Die Überprüfung des Alters sollte nach Auffassung des Europäischen Datenschutzausschusses nicht zu einer übermäßigen Datenverarbeitung führen. So kann es insbesondere in Situationen mit geringem Risiko angemessen sein, von einem neuen Abonnenten eines Dienstes die Angabe seines Geburtsjahres oder das Ausfüllen eines Formulars zu fordern, in dem dieser erklärt, nicht unter 16 Jahre alt zu sein, und nur bei Zweifeln in eine Altersüberprüfung überzugehen.524 Bei Kindern jüngeren Alters bedarf es der Einwilligung durch den gesetzlichen Vertreter („Träger der elterlichen Verantwortung“) oder dessen Zustimmung, Art. 8 Abs. 1 S. 2 DSGVO.