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2. Marktortprinzip, Art. 3 Abs. 2 DSGVO

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Ist ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter nicht in der EU niedergelassen, kann sich die räumliche Anwendbarkeit der Verordnung aus Art. 3 Abs. 2 DSGVO ergeben.47 Danach findet die Verordnung Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, wenn die Datenverarbeitung im Zusammenhang damit steht

 1. betroffenen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anzubieten, unabhängig davon, ob von diesen betroffenen Personen eine Zahlung zu leisten ist;

 2. das Verhalten betroffener Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der Union erfolgt.

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Dieses sog. Marktortprinzip ist eine wesentliche und vielleicht sogar die wichtigste Neuerung der DSGVO im Vergleich zur Richtlinie, welche dem Territorialitätsprinzip folgend auf die Belegenheit von Verarbeitungsmitteln in einem Mitgliedstaat abstellte.48 Die physischen Betriebs- und Organisationsstrukturen der verarbeitenden Stelle einschließlich des Standorts von Datenverarbeitungsanlagen ist für die Anwendbarkeit der Verordnung nach Art. 3 Abs. 2 nunmehr irrelevant. Dies ist angesichts der fortschreitenden Virtualisierung der Datenverarbeitung, bei der Datenverarbeitungskapazitäten ohne Bindung an einen bestimmten Ort zur Verfügung gestellt werden können, nur konsequent. Es führt jedoch gleichzeitig zu einer erheblichen Ausweitung des Anwendungsbereichs des europäischen Datenschutzrechts.

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Ein gewisser räumlicher Bezug der Datenverarbeitung zum Territorium EU ist jedoch auch im Rahmen des Marktortprinzips erforderlich. Dieser Bezug wird durch die betroffene Person vermittelt, welche sich gemäß Art. 3 Abs. 2 DSGVO in der EU befinden muss. Art. 3 Abs. 2 lit. a DSGVO setzt zudem voraus, dass Waren oder Dienstleistungen an betroffene Personen in der EU angeboten werden. Wohingegen Art. 3 Abs. 2 lit. b DSGVO voraussetzt, dass das beobachtete Verhalten einer Person in der EU erfolgt.

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