Читать книгу Praxishandbuch DSGVO - Tobias Rothkegel - Страница 58

V. Anwendungsbereich sonstiger ausfüllender Normen

Оглавление

100

Neben mitgliedstaatlichen Datenschutzgesetzen können andere mitgliedstaatliche Normen für die datenschutzrechtliche Beurteilung relevant werden.

101

So stellt zum Beispiel Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO im Sinne einer Rechtsgrundverweisung auf die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung ab, „der der Verantwortliche unterliegt“.87

102

Auch für die Wirksamkeit einer datenschutzrechtlichen Einwilligung wird in Sondersituationen auf mitgliedstaatliches Recht verwiesen. Dies ist bei der Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft nach Art. 8 Abs. 1 S. 3 DSGVO und bei der Einwilligung in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO der Fall.

103

Diese ergänzenden Normen folgen ihren eigenen Anwendbarkeitsregeln, die im Einzelfall zu prüfen sind.

87 Siehe auch Art. 14 Abs. 5 lit. c und 28 Abs. 3 lit. a DSGVO, die ähnliche Verweise enthalten.

Praxishandbuch DSGVO

Подняться наверх