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b) Die Problematik überhöhter Vorstandsgehälter im Aktienrecht aa) Das gesellschaftliche Problem
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In den letzten Jahren wird verstärkt über die Frage der Angemessenheit der Vergütung von Mitgliedern des Vorstands einer AG diskutiert.
Insbesondere die spektakuläre Übernahme von Mannesmann durch Vodafone im Jahr 1999, die zu Zahlungen in Millionenhöhe an den ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Klaus Esser führte, hat insoweit Aufsehen erregt. Die Debatten in der Literatur, teilweise auch in der Tagespresse, führten zum sogenannten Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG), das – freilich nur für die börsennotierte AG – eine Veröffentlichung der individuell gezahlten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder festlegt, um damit möglicherweise den öffentlichen Druck auf das Vergütungsniveau von Vorstandsmitgliedern zu erhöhen.[31] (Die durch das VorstOG eingeführten Regeln finden sich in §§ 285 Nr. 9a S. 5, 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB.)
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In jüngster Zeit hat die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise die Diskussion neu entfacht. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass kurzfristig ausgerichtete Vergütungsinstrumente (z.B. Aktienoptionsprogramme) fehlerhafte Verhaltensanreize schufen, die die Krise begünstigten. U.a. reagierte er mit dem sogenannten Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG), welches gleich zu einer Vielzahl von Änderungen im Aktiengesetz führte.[32]