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Über das Wesen von ordinärem Parkett
ОглавлениеDieser Schriftverkehr zeigt, dass man zu jener Zeit schon um seine vertraglichen Positionen zu kämpfen hatte bzw. Auftraggeber und Auftragnehmer ihre jeweiligen Interessen vertreten mussten.
In der Mitte des 19. Jahrhunderts unterschied man vorrangig zwei Parkettarten. Aus einem 1877 auferlegten Buch über das „Wesen des Parketts“ von B. Kässner stammt folgende Klassifizierung: „A. Massive Parketts; B. Furnierte Parketts. Die Stabparketts bestehen aus einzelnen, nebeneinandergelegten, meist durch Nut und Feder miteinander verbundenen Stäben von Buchen- und Eichenholz. In ihrer geringeren Qualität repräsentieren sie die ordinären und billigsten Parketts“.
Bei der einfachsten Art gelangen die 60 bis 100 mm breiten und ca. 25 mm starken Holzstreifen nur noch nach einer Richtung zum Verlegen, und zwar stets jeder der Streifen einzeln für sich.
Es kommt auf die Länge derselben in den Fällen nicht an, wo ihre Stoß- oder Querfugen nicht berufen sind, im fertigen Fußboden einen symmetrischen Verlauf einhalten zu müssen, die Stäbe werden alsdann bis 1 m lang und länger hergestellt, wie sich das eben für die Bearbeitung am vorteilhaftesten erweist.“ Unregelmäßiger Schiffsboden würden wir dieses Muster heute bezeichnen.
„Die besseren Stabparketts enthalten geordnete Streifengruppen, deren parallele Stäbe mit den gleichfalls parallelen Stäben der benachbarten Gruppen sich rechtwinklig schneiden, so dass also die einzelnen Streifen derselben an ihren Enden sich zu einem rechten Winkel treffen und zusammen gewissermaßen ein Grätensystem entsteht.“ Was hier beschrieben wird, ist das klassische Stabparkett-Fischgrätmuster.
Daneben gibt es zu dieser Zeit noch die massiven Tafelparkette, wobei die „furnierten Parketts“ in dieser Zeit immer mehr an Bedeutung gewinnen, weil sie „diejenigen sind, welche das teure Holz in bedeutend reduzierter Menge erfordern“. Auch das ist heutzutage noch der wirtschaftlich begründete Ansatz zur Herstellung von Mehrschichtparkett.