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Deutscher Parketttüftler erhält 1883 US-Patent

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Transportabel wie ein Teppichboden

Ein Parkett, bestehend aus Holzplatten, die zusammengesetzt ein beliebiges Muster ergeben und die durch besonderen Zement auf grobes Tuch gekittet sind, meldete 1883 der 32 Jahre zuvor in Hannover geborene Emile Berliner in den USA als Patent an. Die Holzstreifen sind dabei aus verschiedenfarbigem Holz, abgeschliffen und so zusammengesetzt wie ein gewöhnlicher Parkettboden. Die Oberfläche kann gescheuert, gewaschen und geölt werden, hat aber wie ein Teppich den Vorteil, dass er transportabel ist und bei Veränderung der Wohnung in einem anderen Zimmer verlegt werden kann. Patentnr. 284268 vom 4. Sept. 1883 von Emile Berliner eingereicht und von W. C. Tomkins und Geo. Willis Pierce vom US. Amerikanischen Patentamt beglaubigt.

Diese Art der Verlegung sollte zu Beginn des 20. Jahrhunderts mit dem Aufkommen der Betonunterböden auch in Deutschland Fuß fassen und in der Folge das Verlegen maßgeblich bestimmen. Ein Offenbacher Asphaltgeschäft soll der hiesige Pionier dieser Verlegeweise gewesen sein.

Deutsche Parkettgeschichte

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