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Steiermark

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Den Kristallisationskern des späteren Landes Steiermark bildete die seit dem letzten Drittel des 10. Jahrhunderts bezeugte Mark an der mittleren Mur. Deren Umfang tritt aus den spärlichen Quellen der Frühzeit nur sehr undeutlich entgegen. Von der Gleinalpe im Norden bis Leibnitz im Süden, von der Koralpe im Westen bis an die Wasserscheide zwischen Mur und Raab, vielleicht seit der Mitte des 11. Jahrhunderts dann bis an die Lafnitz im Osten, mag die kleinräumige Mark gereicht haben, die bis 1035 in den Händen der Eppensteiner, dann der Wels-Lambacher und schließlich der Otakare (seit 1050/56) lag. Freilich, die Tallandschaften nördlich der Mark wurden schon im 11. Jahrhundert als in enger Verbindung zu dieser stehend gesehen. So konnte es vorkommen, dass 1048 in einem königlichen Diplom das obersteirische Rottenmann als in der Mark Gottfrieds gelegen bezeichnet wurde. Von diesem Markgrafen Gottfried gelangte die Mark an der mittleren Mur an dessen Schwager Otakar I. Grafen im Chiemgau, der auch die reichen Eigengüter des letzten Wels-Lambachers im Traungau übernehmen konnte. Die Otakare hatten fortan zwei Schwerpunkte ihrer Macht. Der eine nördlich der Alpen (bis ins steirische Ennstal) mit dem Zentrum Steyr (heute Oberösterreich) basierte auf allodialem Grundbesitz, der andere im Süden in der Mark auf der markgräflichen Amtsstellung. Nach ihrem Herrschaftsmittelpunkt Steyr, in dessen Nähe auch Garsten, das Hauskloster des Geschlechts, lag, benannte man die Otakare schon Anfang des 12. Jahrhunderts als Markgrafen von Steyr (marchiones de Stire) oder steirische Markgrafen (marchiones Stirenses). Verwandtschaftliche Verbindungen knüpften die Otakare bald zu den benachbarten Babenbergern – Otakar II. (gest. 1122) war mit Elisabeth, einer Tochter des Babenbergers Leopold II., verheiratet. Noch vornehmer war das Konnubium der nächsten Generation steirischer Markgrafen: Otakars II. Sohn Leopold heiratete Sophie, eine Tochter des Welfenherzogs Heinrich des Schwarzen von Bayern. Sowohl Kaiser Friedrich Barbarossa als auch Heinrich der Löwe waren Neffen der Markgräfin.

Man hat das Jahr 1122 nicht zu Unrecht gleichsam als Geburtsstunde der Steiermark charakterisiert. In diesem Jahr starb der letzte Eppensteiner Herzog Heinrich III. von Kärnten, und dessen ausgedehnter Besitz in der Obersteiermark an Mur und Mürz fiel an den jungen steirischen Markgrafen Leopold (reg. 1122–1129), der damit erst in den Stand versetzt wurde, gezielt am Aufbau einer Landesherrschaft zu arbeiten. Die Jahrzehnte von 1122 bis 1180 sind dann die entscheidenden für die Landeswerdung der Steiermark gewesen. Markgraf Leopold, den die zeitgenössischen kirchlich gesinnten Quellen mit dem Beinamen fortis, der Starke, versehen, setzte wichtige Anfangsschritte. Er begann die Erschließung des oststeirischen Waldlandes in der Gegend der von ihm zur Sicherung der Grenze gegen die Ungarn neu errichteten Burg Hartberg, und auch die Anfänge des Zisterzienserklosters Rein, der ersten Niederlassung dieses Ordens auf heute österreichischem Boden, sind mit Leopolds Namen verbunden. Das Angefangene fortzuführen, blieb ihm nicht viel Zeit. Bei seinem frühen Tod 1129 hinterließ Markgraf Leopold der Starke einen vierjährigen Sohn (Otakar III. ), bis zu dessen Mündigkeit die Markgrafenwitwe Sophie mit energischer Hand die Regierung führte.

Der erste steirische Landesfürst im vollen Wortsinn ist Markgraf Otakar III. Seitdem er um 1140 die Herrschaft angetreten hatte, machte das steirische Landesfürstentum rasche Fortschritte. Zwei große Erbfälle kamen Otakar III. zu Hilfe. Das war einmal ausgedehnter Besitz im unteren Murtal (Radkersburg) und an der Drau um das spätere Marburg/Maribor (heute Slowenien), den ihm sein am zweiten Kreuzzug 1147 in Kleinasien gefallener, kinderloser Onkel Graf Bernhard von Spanheim hinterließ. Zum anderen konnte Markgraf Otakar III. die Allode (Eigengüter) des ihm nahe verwandten Grafen Ekbert III. von Formbach-Pitten im Raum nördlich von Semmering und Wechsel (heute Niederösterreich) übernehmen, nachdem dieser im Heer Kaiser Friedrichs I. Barbarossa bei der Belagerung von Mailand 1158 den Tod gefunden hatte. Wesentlich war es, dass der steirische Markgraf in beiden Fällen die Ministerialen des verstorbenen Grafen in seine markgräfliche Dienstmannschaft zu ziehen vermochte und diese dadurch wesentlich vergrößerte. Überhaupt war Otakar III. der gezielte Ausbau des markgräflichen Ministerialenverbandes fast das wichtigste Instrument bei seiner zum Landesfürstentum drängenden Politik. Häufig aus den nördlichen, im Traungau gelegenen Besitzungen der Otakare in den Süden und Osten der Mark verpflanzt, sollten die Ministerialen dort große Gebiete erschließen, herrschaftlich erfassen und militärisch sichern. Als eine Besonderheit der steirischen Ministerialität darf es gelten, dass sich hier in größerer Zahl als anderswo Angehörige edelfreier Geschlechter in die Dienstmannschaft der Markgrafen begaben. Ursprünglich freier Herkunft waren etwa die an der oberen Mur begüterten Liechtenstein, die Familie des berühmten Minnesängers Ulrich von Liechtenstein. Und sehr oft, auch im Falle der Liechtenstein, datiert der Übertritt in die Ministerialität in die Zeit Markgraf Otakars III.

Einen wichtigen Baustein für die Landesherrschaft bildeten auch die Klostervogteien. Bis auf eine (Admont) besaß Otakar III. zuletzt die Vogteien über alle Klöster seines Herrschaftsgebietes, Klöster, die die Otakare teils selbst gegründet oder deren Vogteien früher die hochadeligen Gründerfamilien besessen hatten. Am Höhepunkt seiner Macht ist Otakar III. dann auch selbst als Klostergründer in Erscheinung getreten. Die drei Gründungen wurden geschickt über das weite Herrschaftsgebiet des Markgrafen verteilt, das Hospital am Semmering (1160) als Signal zur Förderung des Verkehrsweges nach Norden, das Chorherrenstift Vorau (1163) mitten ins oststeirische Neusiedelland und die Kartause Seitz/Žiče (1164) im heutigen Slowenien weit im Süden der vom Grafen Bernhard von Spanheim ererbten Besitzungen.

Als Otakar III. 1164 starb, hatte sein Herrschaftsbereich alle Merkmale eines Landes. Von der terra nostra, von »unserem Land«, sprach der Markgraf selbst, oder er umschrieb seine steirische Mark mit den Worten marchia mee ditionis, »Mark meiner Herrschaft«. Kaiser Friedrich I. betitelte seinen markgräflichen Schwager als Fürsten. Sogenannte »Landtaidinge«, Versammlungen von Freien und Dienstmannen, bei welchen unter Vorsitz des Landesfürsten Recht gesprochen wurde, lassen sich im Herrschaftsgebiet der Otakare seit den sechziger Jahren des 12. Jahrhunderts nachweisen. Und das an der Gründungsurkunde des Hospitals am Semmering 1160 hängende Siegel Otakars III. zeigt erstmals das Pantherwappen des Fürsten, das zum identitätsstiftenden Landeswappen der Steiermark werden sollte. Schon wenige Jahrzehnte nach dem ersten Auftreten des Wappens im landesfürstlichen Reitersiegel führen steirische Ministerialen den Panther, und auch in städtischen Wappen des 13. Jahrhunderts steht die heraldische Figur sowohl für die Dynastie als auch für das Land.

Wie Otakars III. selbständiger Regierung eine lange Vormundschaft vorausgegangen war, so folgte dieser eine ebensolche. Beim Tod des Vaters 1164 war der Sohn Otakar IV. vermutlich gerade ein Jahr alt. Gefahr bestand für die Herrschaft dennoch zu keiner Zeit. Die Vormundschaft führte Markgräfinwitwe Kunigunde, eine Schwägerin des Kaisers Friedrich I. Der Stauferkaiser hatte den Aufstieg des steirischen Landesfürstentums von Beginn an gefördert, hatte Otakar III. wahrscheinlich als erstem Fürsten des Reichs überhaupt das Bergregal verliehen, was angesichts der reichen Salz- und Erzvorkommen der Steiermark besonders bedeutsam war. Und als Friedrich I. 1180 nach dem Sturz Heinrichs des Löwen an die Neuordnung der Verhältnisse im Herzogtum Bayern ging, bedachte er auch den eben erst mündig gewordenen Markgrafen Otakar IV. Die zeitgenössische Historiographie berichtet, ohne die Hintergründe zu beleuchten, Markgraf Otakar von Steyr habe »den Namen eines Herzogs erlangt«. Eine formelle Erhebung der Steiermark zum Herzogtum durch Diplom und Siegel fand offenkundig nicht statt. Zum Unterschied von den Babenbergern 1156 erhielt Otakar IV. 1180 keine neuen Rechte. Die Rangerhöhung bedeutete aber, dass der neue Herzog von allen noch bestehenden lehensrechtlichen Bindungen an Bayern gelöst war. Bayerische Herzöge würden zukünftig nicht mehr, wie dies noch 1176 Heinrich der Löwe als Herzog von Bayern demonstrativ getan hatte, im otakarischen Enns (heute Oberösterreich) einen Gerichtstag abhalten können.

Die politische Sprache zeigt hinsichtlich des neuen Herzogtums noch längere Zeit Unsicherheit. Vom »Land des steirischen Herzogs« ist in einem kaiserlichen Diplom Friedrichs I. für das Kloster Admont im Jahre 1184 die Rede. Erst allmählich, gefördert durch die analoge Bildung ducatus Austrie (Herzogtum Österreich), dringt die Bezeichnung ducatus Stirie (Herzogtum Steier) durch.

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