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Land ob der Enns (Oberösterreich)

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Das Gebiet zwischen Hausruck und Enns gehörte bis in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts zum Herzogtum Bayern. Weil hier die steirischen Otakare das bestimmende Geschlecht waren, kam dieser Raum seit 1180 mit dem Herzogtum Steiermark in Verbindung. Unter dem letzten Babenberger Herzog Friedrich II. begannen sich die Beziehungen zur Steiermark dann zu lockern, namentlich der zwischen Traun und Enns begüterte Ministerialenadel hatte an diesem Prozess wesentlichen Anteil. An die Stelle einer Ausrichtung auf die Steiermark trat bei diesem vermehrt eine solche auf das Herzogtum Österreich, was in der Grenzziehung des Jahres 1254 zwischen den Königen Přemysl Otakar II. von Böhmen und Bela IV. von Ungarn Ausdruck fand. Die Verbindung zur Steiermark wurde damals endgültig zerschnitten. Als westlicher Teil des Herzogtums Österreich erlangte Austria superior, das spätere Land ob der Enns, in der Folge durch Verwaltungsmaßnahmen Přemysl Otakars II. eine gewisse Eigenständigkeit. An spätbabenbergische Verhältnisse anknüpfend, setzte der König in Enns einen eigenen Verwalter des landesfürstlichen Kammergutes ein. Deutlich wird die verwaltungsmäßige Abtrennung des obderennsischen Gebietes allerdings erst, als Přemysl Otakar 1274 einen »Hauptmann des oberen Österreich« (capitaneus Austrie superioris) ernannte. Damit war eine Entwicklung angestoßen, die 1299 eine obderennsische Gerichtsordnung und seit den dreißiger Jahren des 14. Jahrhunderts ein eigenes Recht des Landes ob der Enns entstehen ließ.

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