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Der lange Weg zurück zur dynastischen Einheit (1439–1490)

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1435/39–1493

Friedrich III. (als Herzog V.)

1440

Königswahl Friedrichs III.

1452

Kaiserkrönung Friedrichs III.

1457

Tod des Ladislaus Postumus; Ende der albertinischen Linie

1463

Tod Albrechts VI.

1477

Heirat Maximilians mit Maria von Burgund

1485–1490

Matthias Corvinus Herzog von Österreich

1490

Erzherzog Sigmund dankt als Tiroler Landesfürst zugunsten Maximilians ab.

1491

Vertrag von Pressburg

1493–1519

Maximilian I.

1495

Spanische Doppelhochzeit

1508

Maximilian »Erwählter Römischer Kaiser«

1508–1516

Krieg Maximilians gegen Venedig

1515

Wiener Doppelhochzeit

1518

Erster Ausschusslandtag aller österreichischen Länder in Innsbruck

Der Weg der habsburgischen Dynastie zurück zur Einheit war mühevoll und von vielen Rückschlägen gekennzeichnet. Die Wiedervereinigung der Länder in einer Hand ist vornehmlich das Werk des nachmaligen Kaisers Friedrich III. Dieser benötigte fast seine gesamte sechs Jahrzehnte umspannende Regierungszeit, um den schon in der Jugend als Fernziel ins Auge gefassten Einheitsgedanken zu verwirklichen. Als persönliches Vorbild diente dem 1415 geborenen, als still und in sich gekehrt beschriebenen Sohn des innerösterreichischen Habsburgers Ernst und der Cimburgis von Masowien Herzog Rudolf IV., aus dessen politischem Vermächtnis er nicht nur den Erzherzogstitel, den schon Friedrichs Vater seit 1414 geführt hatte, sondern vor allem das Bewusstsein von der besonderen Größe und Majestät des Hauses Österreich übernahm. Der Gegensatz zwischen Anspruch und Wirklichkeit konnte für den jungen Herzog Friedrich (V.) größer nicht sein, waren doch seine Voraussetzungen denkbar schlecht. Erst 1435 endlich aus der Vormundschaft Friedrichs IV., des Tiroler Onkels, in dessen Obhut er sich seit dem frühzeitigen Tod des Vaters 1424 befunden hatte, mit Mühe freigekommen, stand er diesem und mehr noch Albrecht V., dem designierten Nachfolger Kaiser Sigismunds, an Macht und Möglichkeiten weit nach und hatte zudem Ansprüche auf Mitherrschaft seitens seines um drei Jahre jüngeren Bruders Albrecht VI. zu gewärtigen.

Als der Luxemburger Kaiser Sigismund 1437 starb, trat Herzog Albrecht V. mühelos die Nachfolge des Schwiegervaters als König von Ungarn an. Die böhmischen Stände machten Schwierigkeiten. Eine Minderheit wollte einen polnischen Jagiellonen zum König. So konnte sich Albrecht auch nach seiner Krönung in Prag am 29. Juni 1438 Böhmens, das immer noch durch den Hussitismus tief gespalten war, nicht ganz sicher sein. Fast wie ein Erbgang vollzog sich dagegen die Rückkehr der Habsburger an die Spitze des Heiligen Römischen Reichs. Durch die Wahl der Kurfürsten am 18. März 1438 nur noch bestätigt, fiel Albrecht V. als Ehemann der einzigen Kaisertochter Elisabeth die römisch-deutsche Krone gleichsam zu. Das Jahr 1438 brachte so eine gewaltige Herrschaftskonzentration, die wie eine Präfiguration der frühneuzeitlichen Habsburgermonarchie anmutet. Die historisch erste österreichisch-böhmisch-ungarische Länderunion hatte freilich nur wenige Monate Bestand. Im Begriff, Truppen für einen Feldzug gegen die Türken in Südungarn zu sammeln, starb Albrecht am 27. Oktober 1439. Sein Leichnam wurde auf Betreiben ungarischer Adeliger in Stuhlweißenburg bestattet. Albrecht hinterließ zwei minderjährige Töchter und eine schwangere Frau, die im Februar 1440 mit Ladislaus, genannt Postumus, einen Sohn und Thronfolger gebar.

Wenige Monate vor König Albrecht II., am 24. Juni 1439, starb der Tiroler Habsburger Herzog Friedrich IV. Dessen einziger Sohn Sigmund zählte beim Tod des Vaters zwölf Jahre und war damit noch unmündig. Binnen weniger Monate wurde so Herzog Friedrich V. als Senior des Hauses Habsburg zur Schlüsselfigur des politischen Geschehens. Im Reich war er der einzige ernstlich in Frage kommende Kandidat für die Nachfolge König Albrechts II. Die Kurfürsten, deren Spielraum sich immer mehr verengte, wählten am 2. Februar 1440 Friedrich zum römisch-deutschen König. Friedrichs jüngerer Bruder Albrecht VI. stellte hier keine Konkurrenz für ihn dar, anders in innerhabsburgischen Angelegenheiten. Als es um die Vormundschaftsregierung im Herzogtum Österreich ging, bot sich Albrecht den Ständen des Landes als Alternative zu Friedrich an, und ebenso hielt er es in Tirol und den Vorlanden in Sachen der Vormundschaft für Sigmund. Friedrich seinerseits erblickte in der Vormundschaftsführung ein Instrument, um dem gewünschten Ziel einer dynastischen Einheit wenigstens temporär näher zu kommen, und setzte deshalb alles daran, kraft seiner Position als Senior des Hauses alle Vormundschaftsrechte in seiner Hand zu vereinigen. Dass er diese Rechte dann auch so lange als irgend möglich auszuüben entschlossen war, sollte sich bald erweisen. Als die Friedrich von den Tiroler Ständen zugestandene Vormundschaft über Sigmund vertragsgemäß 1443 auslief und Friedrich keine Anstalten machte, sein Tiroler Mündel herauszugeben, bedurfte es einer massiven ständischen Bewegung in Tirol, um Sigmund schließlich 1446 als selbständigen Landesfürsten zu installieren. Die Vorlande gelangten damals übrigens unter die Herrschaft Herzog Albrechts VI. Am stärksten waren die gesellschaftlichen Verwerfungen, die die Vormundschaftsfrage im Herzogtum Österreich auslöste. Hier erwuchs König Friedrich in der Person des Ulrich (von) Eytzing ein gefährlicher Gegner, der es verstand, die österreichischen Stände gegen den königlichen Vormund des Ladislaus Postumus zu mobilisieren. Gestützt auf ein Adelsbündnis (Mailberger Bund) drängte Eytzing die Landstände, die er ohne die Einwilligung Friedrichs am 13. Dezember 1451 in Wien versammelte, zur offenen Konfrontation. Auf die ultimative Forderung zur Herausgabe seines Mündels reagierte Friedrich, indem er Ladislaus auf seine Romreise zur Kaiserkrönung (19. März 1452) mitnahm. Bei seiner Rückkehr sah sich der Kaiser in Österreich einer gerüsteten ständischen Macht gegenüber, der er schließlich nach harten Verhandlungen nachgab. Im Herbst 1452 wurde der noch nicht volljährige Ladislaus den österreichischen Ständen übergeben. Diese, so wird berichtet, unterzogen den jungen Fürsten unmittelbar nach der Auslieferung durch Kaiser Friedrich III. einem symbolischen Bad, um ihm den Makel seiner »steirischen« Erziehung abzuwaschen.

Für die erbländische Politik Friedrichs III. markiert das Jahr 1452 einen schweren Rückschlag. Als 1457, kaum achtzehnjährig, Ladislaus Postumus starb und mit ihm die albertinische Linie des Hauses Habsburg erlosch, stand das Herzogtum Österreich freilich erneut zur Disposition. Im Zuge des erbitterten Kampfes, den sich der Kaiser mit seinem Bruder Albrecht in der Folge über Jahre um das Herzogtum Österreich lieferte, verwüsteten Adelsfehden und plündernde Söldnerhaufen das Land und brachten das wirtschaftliche Leben fast ganz zum Stillstand. Es war die große Zeit von Söldnerführern vom Schlage eines Andreas Baumkircher, Fachleuten des Krieges, welchen die innerhabsburgischen Konflikte zu spektakulären Karrieren, großem Besitz und Vermögen verhalfen. Im Jahre 1458 einigten sich Friedrich und Albrecht zunächst darauf, das Herzogtum Österreich zu teilen. Friedrich sollte das Land unter der Enns (Niederösterreich), Albrecht dagegen das Land ob der Enns (Oberösterreich) regieren. Die Teilung knüpfte an eine Entwicklung an, welche auf der Basis älterer Voraussetzungen im Verlauf des 14. Jahrhunderts zur langsamen Herausbildung einer eigenen obderennsischen Landesgemeinde geführt hatte. Indem Albrecht VI. nun in Linz sein Quartier aufschlug und dort einige Jahre residierte, gab er dem Verselbständigungsprozess des Landes ob der Enns einen kräftigen Impuls. Darin liegt die eigentliche Bedeutung der Vereinbarung von 1458, die im übrigen nur einen kurzen Waffenstillstand ermöglichte. Denn schon 1461 eröffnete Albrecht erneut die Feindseligkeiten, um dem Kaiser auch das Land unter der Enns abzujagen. Während militärisch keine Seite in der Lage war, eine Entscheidung herbeizuführen, wurde die Stadt Wien immer mehr zum Dreh- und Angelpunkt des Geschehens. Sie war Schauplatz der heftigsten Kämpfe, gleichzeitig übernahm die Stadt die Führungsrolle innerhalb der österreichischen Landstände. Angetrieben von ihrem Bürgermeister, dem ehemaligen Viehhändler Wolfgang Holzer, gingen die Wiener im Herbst 1462 so weit, ihren Kaiser und Landesherrn Friedrich III. in der Wiener Hofburg, in der er sich mit seiner Familie und einer geringen Mannschaft verschanzt hatte, zu belagern. Nach zäher Gegenwehr gab Friedrich die Sache schließlich verloren und trat seinem Bruder Albrecht gegen eine jährliche Rente die Regierung in Niederösterreich ab. Kaum war Albrecht in Wien eingezogen, zerbrach auch schon wieder die Interessengemeinschaft des (Erz-)Herzogs mit Bürgermeister Holzer. Letzterer schwenkte zu dem zuvor heftig bekämpften Kaiser um und versuchte, diesem die Stadt Wien erneut in die Hände zu spielen. So leicht war Albrecht indes nicht zu düpieren. Holzer wurde dem (Erz-)Herzog ausgeliefert und auf dessen Befehl als Hochverräter gevierteilt (15. April 1463). Der Kaiser erklärte die Wiener daraufhin zwar in die Reichsacht, die Wirkung der Maßnahme blieb aber aus. Im Wiener Umland hausten nach wie vor die Söldnerbanden, als Albrecht VI. zu Jahresende 1463 plötzlich, ohne Leibeserben zu hinterlassen, starb.

Kaum ruhiger als in Nieder- und Oberösterreich verlief die Entwicklung in den innerösterreichischen Ländern. Langjährige Verwicklungen hatte hier die Erhebung der Cillier Grafen in den Reichsfürstenstand durch Kaiser Sigismund 1436 nach sich gezogen. Friedrich ließ nicht ab, gegen die Rangerhöhung des Grafenhauses anzukämpfen, bis es ihm 1443 als römischem König gelang, die Stellung der Cillier nachhaltig zu beschränken. Diese sollten zwar weiterhin Fürsten sein, doch ohne Fürstentum und ohne landesherrliche Regalrechte. Der Erbvertrag, den Friedrich damals mit den Cillier Grafen abschloss, wurde 1456 zugunsten der Habsburger schlagend, als der letzte männliche Cillier Graf Ulrich in Belgrad einem Mordanschlag zum Opfer fiel. Ein zäher Kleinkrieg um das Erbe des Grafengeschlechts setzte ein, und es kostete Friedrich noch einige militärische Anstrengungen, um die Ansprüche anderer Erbaspiranten, wie der Grafen von Görz, abzuweisen. Waren diese Konflikte den innerösterreichischen Ländern schon eine schwere Belastung gewesen, so litten die Steiermark, Kärnten und Krain ab dem Jahre 1469 zunehmend unter verheerenden Einfällen türkischer Streifscharen. Die innerösterreichische Bevölkerung hatte es in erster Linie mit Akıncı zu tun, irregulären Truppen des osmanischen Staates, die leicht bewaffnet und höchst mobil im Vorfeld des eigentlichen Heeres Schrecken und Verwirrung verbreiteten. »Renner und Brenner« nannte man sie in der zeitgenössischen österreichischen Chronistik. Brand und Zerstörung trafen vor allem das flache Land schwer. Adel und Bürger, die sich hinter die schützenden Mauern ihrer Burgen und Städte zurückziehen konnten, kamen dagegen vergleichsweise glimpflich davon. Angesichts der Unfähigkeit des Adels, die Schutzpflicht gegenüber den bäuerlichen Untertanen zu erfüllen, griffen diese zur Selbsthilfe. Kärntner Bauern gründeten 1478 einen Bund, der innerhalb weniger Wochen im ganzen Land Verbreitung fand. Allein gegenüber der akuten Türkengefahr versagte die bäuerliche Selbstorganisation kläglich. Die Bauern und Bergarbeiter, welche der Bund den durch das Kanaltal nach Kärnten vorstoßenden Türken entgegenstellte, wurden vernichtend geschlagen, und in der Folge wurden gerade die Zentren der bäuerlichen Erhebung furchtbar verwüstet.

Die letzte große Herausforderung der erbländischen Regierung Kaiser Friedrichs III. ging von Matthias Corvinus und dem Königreich Ungarn aus. Seit der 1438/39 für wenige Monate verwirklichten großen Länderunion im Donauraum waren Böhmen und Ungarn nicht mehr aus der Geschichte der habsburgisch-österreichischen Länder wegzudenken, sie wurden zu einem integralen Bestandteil derselben. Ganz zu schweigen vom Haus Habsburg, in dessen dynastiepolitischem Programm der dauerhafte Erwerb der Wenzels- wie der Stephanskrone das gesamte 15. Jahrhundert hindurch als Ziel seinen festen Platz behauptete. Obgleich die österreichischen Stände sich nach dem Tod König Albrechts II. gegen eine einheitliche Vormundschaftsregelung für den Thronerben Ladislaus in Österreich, Ungarn und den böhmischen Ländern sperrten, blieb Friedrich als Vormund des Ladislaus mit der Entwicklung insbesondere in Ungarn aufs engste verbunden. Am sinnfälligsten kommt dies im Besitz der Stephanskrone zum Ausdruck. Die Königinwitwe Elisabeth hatte das symbolträchtige ungarische Kroninsigne nach Albrechts Tod auf abenteuerliche Weise aus Ungarn weggebracht, und von ihr gelangte die Krone in den Besitz Friedrichs als Vormund des Ladislaus Postumus. Der Kaiser gab sie auch nicht heraus, als ihm sein Mündel von den österreichischen Ständen abgezwungen wurde. So konnte es geschehen, dass der noch immer die Stephanskrone in seinem Besitz haltende Friedrich III. nach dem Tod des Ladislaus von einigen westungarischen Magnaten 1459 in Güssing (heute Burgenland) zum ungarischen König gewählt wurde. Die Krönung am traditionellen ungarischen Krönungsort Stuhlweißenburg verwehrte dem Kaiser freilich der von der Mehrheit der ungarischen Großen zum König gewählte Matthias Corvinus. Dieser setzte sich gegen Friedrich, der nur in Westungarn einige Anhänger fand, durch, musste die Auslieferung der Stephanskrone im Vertrag von Wiener Neustadt am 19. Juli 1463 aber um einen hohen Preis erkaufen. Neben der dem Habsburger zugebilligten lebenslangen Führung des ungarischen Königstitels wog vor allem schwer, dass das Abkommen Friedrich und seinen Erben die Nachfolge in Ungarn zusicherte, sollte König Matthias ohne legitimen Sohn sterben. Diese Bestimmung war dem König ein besonderes Ärgernis. Darum strebte er in den folgenden Jahren vehement eine Revision des Wiener Neustädter Vertrages an. Die antikaiserliche Politik des Corvinen griff aber darüber hinaus. Seit den 1470er Jahren zeichnete sich immer deutlicher das Ziel einer Neuauflage der Länderunion König Albrechts II. ab, diesmal jedoch unter ungarischen Vorzeichen. 1477 und neuerlich ab 1482 gab es Krieg zwischen dem Kaiser und dem König von Ungarn. Den militärischen Höhepunkt erreichte der Konflikt in den Jahren 1484/85. Am 1. Juni 1485 hielt Matthias in Wien feierlichen Einzug, während der militärisch unterlegene Kaiser Friedrich III. ganz Niederösterreich preisgeben musste. Selbst die Lieblingsresidenz des Kaisers, Wiener Neustadt, fiel 1487 in die Hände ungarischer Truppen.

Noch nie war die Position Friedrichs in den Erblanden so prekär gewesen. Als der Tiroler Landesfürst Sigmund, dessen Herrschaft zuletzt bedrohliche Erosionserscheinungen gezeigt hatte, unter dem Einfluss einer prowittelsbachischen Rätegruppe gar noch daranging, Herzog Albrecht von Bayern eine Anwartschaft auf Tirol zu eröffnen, kam der alte Kaiser zu Anfang 1488 selbst nach Innsbruck und erzwang im Zusammenwirken mit den Tiroler Ständen eine weitgehende Entmachtung seines habsburgischen Vetters. Das Jahr 1490 brachte dann für Friedrich eine Wende zum Positiven. Im März dieses Jahres konnte Sigmund durch große Pensionsversprechen zum endgültigen Verzicht auf die Herrschaft in Tirol zugunsten des Kaisersohnes Maximilian bewogen werden. In Wien starb am 6. April 1490 ohne legitimen Erben Matthias Corvinus. Nahezu kampflos fiel daraufhin Niederösterreich wieder an die Habsburger, die nun ihrerseits Anspruch auf den ungarischen Thron erhoben. Freilich, der ungarische Adel war gegen einen habsburgischen König und entschied sich für den böhmischen König Wladislaw. Dieser übertrug dann 1491 im Pressburger Frieden für den Fall, dass er ohne männlichen Erben bleiben sollte, das Erbrecht an Maximilian. Die habsburgischen Erbansprüche waren für die Zukunft gewahrt.

Am 19. August 1493 verstarb Kaiser Friedrich III. in Linz im hohen Alter von 78 Jahren. In den fünf Jahrzehnten, die er die römische Krone getragen hatte, waren tiefgreifende Veränderungen in der Stellung der Habsburger im Reich, aber auch im Verhältnis von Erblanden und Reich zueinander eingetreten. Wie kein römisch-deutscher Herrscher vor ihm betrieb Friedrich dynastische Politik. Dass er zwischen 1444 und 1471 das Binnenreich überhaupt nicht betrat, ist die Folge einer radikalen Abwendung von diesem. Nur eine starke Hausmacht schien dem Habsburger Garant für ein starkes Königtum im Reich zu sein. Wenn Friedrich das gefälschte Privilegium maius Herzog Rudolfs IV. in den Jahren 1442 und 1453 bestätigte bzw. erweiterte, so tat er dies, um die Sonderstellung der Erblande zu befestigen. Gleichzeitig unterstrich er damit aber auch die Exklusivität des habsburgischen Hauses, der Kaiserdynastie. Das Neue im Verhältnis von Reich und Erblanden kommt am sichtbarsten darin zum Ausdruck, dass Friedrich ständig zwei Kanzleien unterhielt, nämlich eine österreichische Kanzlei für die Erblande und eine römische Kanzlei für das übrige Reichsgebiet. Eindeutig ging die Entwicklung in Richtung auf einen Dualismus Reich/Erblande.

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