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2.Steuerfreiheit

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Die in § 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG genannten Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, z. B. das Arbeitslosengeld I, das Teilarbeitslosengeld, das Kurzarbeitergeld, das Saison-Kurzarbeitergeld, das Transferkurzarbeitergeld, der Zuschuss zum Arbeitsentgelt, das Übergangsgeld sowie der Gründungszuschuss sind steuerfrei.

Die Leistungen unterliegen jedoch – mit Ausnahme des Gründungszuschusses – dem Progressionsvorbehalt (vgl. dieses Stichwort).

Das sog. Arbeitslosengeld II ist nach § 3 Nr. 2 Buchstabe d EStG steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

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