Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 365

1.Allgemeines

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Das Bestreben, die Arbeitszeit flexibler zu gestalten, hat zu verschiedenen Arbeitszeitmodellen geführt, mit denen insbesondere älteren Arbeitnehmern der Weg zu einem gleitenden Übergang in den Ruhestand geebnet werden soll. Denn hierzu sollen nicht allein die Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz dienen (vgl. die ausführlichen Erläuterungen beim Stichwort „Altersteilzeit“). Den Wunsch nach einer flexibler Arbeitszeit haben jedoch nicht nur ältere Arbeitnehmer. So gibt es z. B. im öffentlichen Schuldienst ein sog. Sabbatjahr (= Freizeitjahr, auch „Sabbatical“ genannt), um Zeiten eines größeren und eines geringeren Bedarfs an Lehrpersonal auszugleichen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich die Beschäftigten für ein Freizeitjahr melden; sie erhalten dann z. B. fünf Jahre lang bei voller Stundenzahl nur 80 % ihrer Bezüge, wobei sie im fünften Jahr beurlaubt sind.

Andere Tarifpartner wollen ganz allgemein die Arbeitszeiten flexibler gestalten und vereinbaren zunehmend Jahresarbeitszeiten. Dies ermöglicht es, z. B. Mehrarbeit nicht zusätzlich zu vergüten, sondern in einem festgelegten Umfang gegen Freizeit zu tauschen. Dazu wird ein Jahresarbeitszeitkonto geführt, in dem die angesparte Mehrarbeit und die dagegen verrechneten Freischichten dargestellt werden.

Außerdem gibt es Modelle, die über die Jahresarbeitszeit hinaus reichen. Hiernach kann es dem Arbeitnehmer ermöglicht werden, auf die Entlohnung für Mehrarbeit, bezahlte Erholungspausen, Lohnzuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder auch bestimmte Sonderleistungen wie das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder eine Gewinnbeteiligung zugunsten einer Zeitgutschrift zu verzichten, die auf einem Lebensarbeitszeitkonto angespart wird. Zu diesem Zweck werden individuelle Zeitwertkonten eingerichtet, die bei Geldguthaben als Geldkonten und bei Zeitguthaben als Zeitkonten geführt werden. Die Beschäftigten erhalten teilweise sogar ein Zeit-Wertpapier, mit dem der Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung dokumentiert wird. Die Gutschrift erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem die ursprünglichen Ansprüche fällig gewesen wären, und zwar mit dem entsprechenden Bruttobetrag. Sobald der Arbeitnehmer die Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch nimmt, wird das aktuelle Guthaben im Zeitwertkonto in Arbeitszeit umgerechnet. Heutzutage werden die Arbeitszeitkonten regelmäßig von Beginn an als Zeitwertkonten geführt.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

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