Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 620

b) Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft

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LS- SV-

Beihilfen und Unterstützungen, die von einer rechtlich selbstständigen Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an ihre Arbeitnehmer gewährt werden, bleiben unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:

a) Hinsichtlich der Besoldung, der Reisekostenvergütung und der Gewährung von Beihilfen und Unterstützungen muss nach denselben Grundsätzen verfahren werden, die auch für die Bediensteten der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften gelten,

b) die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft muss wesentlichen Einfluss auf den Haushaltsplan oder Ähnliches und die Rechnungsführung der Einrichtung ausüben und

c) die Einrichtung muss der Rechts- und Fachaufsicht der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft unterstehen.

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