Читать книгу Antisemitismus - Achim Bühl - Страница 14

1.9Das christliche Rom

Оглавление

Mit der Etablierung des Christentums als Staatsreligion des Imperium Romanum verschärfte sich die antike Judenfeindschaft und führte unter Kaiser Konstantin (270/288–337 n. Chr.) und seinen Nachfolgern zu einer fortschreitenden Entrechtlichung der Juden. Auch in der gegen die Juden gerichteten konstantinischen Gesetzgebung spielte die Zirkumzision eine zentrale Rolle. Konstantin erschwerte den Übertritt zum Judentum und verbot es den Juden, ihre nichtjüdischen Sklaven zu beschneiden. Zwar zählte Konstantin nicht zu den Scharfmachern unter den römischen Kaisern, teilte indes das antijüdische Denken. So schrieb der Kaiser im Kontext der Debatte um die Festlegung des Ostertermins, dass Christen nicht den Termin des Passahfestes mit den »ruchlosen und meineidigen, vater- und gottesmörderischen« Juden teilen sollten.

Unter der Herrschaft von Kaiser Theodosius I. (347–395 n. Chr.) war die antijüdische Haltung des Christentums bereits derart stark ausgeprägt, dass es häufiger zu lokalen Pogromen kam. Der Schutz der Juden durch den Kaiser erwies sich dabei als äußerst halbherzig. Zwar verurteilte Theodosius das Plündern und Niederbrennen von Synagogen und befahl gestohlene Gegenstände zurückzugeben, doch als der Kirchenlehrer Ambrosius (339–397 n. Chr.) eingriff und die am Brandschatzen beteiligten Bischöfe gar in Schutz nahm sowie ex cathedra verlauten ließ, er würde selbst die Mailänder Synagoge anzünden, wenn diese noch nicht abgebrannt wäre, knickte der Kaiser ein und nahm elementare Schutzmaßnahmen für die Juden zurück, sodass es zu weiteren Synagogenzerstörungen kam. Unter Theodosius zeigte sich bereits, dass lokale und zentrale Akteure des Staates durchaus unterschiedliche Rollen beim Antisemitismus einnehmen können, so gelang es etwa lokalen Machthabern, in ihren Bezirken Versammlungsverbote für Juden durchzusetzen. Im Jahr 388 wurde unter Theodosius die Eheschließung zwischen Juden und Christen verboten, eine Zuwiderhandlung fiel unter die Kapitalstrafe.

Bereits im Jahr 412 waren von pogromartigen Gewaltausbrüchen sowohl Synagogen als auch jüdische Privathäuser betroffen. Im Jahr 414 kam es in Alexandria erneut zu Auseinandersetzungen, die mit der Vertreibung der seit Alexander d. Gr. ansässigen Juden endeten. Neben dem Abriss von Synagogen wurde ebenso ihre „Umwandlung“ in christliche Kirchen gängige Praxis. Im Jahr 404 wurde den Juden der Staatsdienst verboten, im Jahr 418 wurde das Verbot auf den Militärdienst ausgeweitet. Unter Theodosius II. (401–450 n. Chr.) verschlechterte sich die Lage für die Juden weiter. Der Kaiser verbot den Bau neuer Synagogen, legalisierte die Umwandlung von Synagogen in christliche Gotteshäuser und verbot Juden bei Prozessen, an denen Christen beteiligt waren, vor Gericht zu agieren. Unter Theodosius II. wurden Rechtsordnung wie Rechtsprechung in Gestalt des Codex Theodosianus systematisiert, der zugleich umfangreiche Bestimmungen bzgl. des Verhältnisses zwischen Juden und Christen enthielt. Unter Verbot gestellt waren nunmehr Proselytismus, die Konversion sowie die Apostasie. Zwar wurde der Besitz von Sklaven den Juden nicht generell verboten, sodass die Existenz jüdischer Grundbesitzer noch nicht gefährdet war, das Verbot über christliche Sklaven zu verfügen stellte jedoch bereits einen ersten gravierenden Einschnitt dar, zumal dieser mit einer deutlichen ökonomischen Benachteiligung einherging. Die Diskriminierung der Juden kam ebenso dadurch zum Ausdruck, dass diese explizit als Personen bezeichnet wurden, »die der höchsten Majestät und den römischen Gesetzen feindlich gesinnt sind.«

Antisemitismus

Подняться наверх