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bb) Vor- und Nachteile des Prioritätsprinzips

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6.42

Das Prioritätsprinzip privilegiert den aufmerksamen Gläubiger, der den Kredit sorgsam überwacht und rechtzeitig beitreibt, es begünstigt damit gesunde Kreditverhältnisse. Es ist praktikabler als das Gleichrangprinzip, das fortlaufende Nachpfändungen weiterer Gegenstände verlangt, wenn weitere Gläubiger mitvollstrecken und der ursprüngliche Pfandgegenstand nicht mehr ausreicht. Die Unsicherheit des Gläubigers, der sich auf die ihm zugutekommende Wertrealisierung des Pfandobjekts nicht verlassen kann, führt zu Überpfändungen und übereilten Insolvenzanträgen. Das Prioritätsprinzip fördert also bei Geldschulden den rechtzeitigen maßvollen Vollstreckungseingriff[62]. In Fällen der Naturalvollstreckung ist es das einzige logisch denkbare Regelungsmodell.

Der Nachteil des Prioritätsprinzips liegt darin, dass der Gläubiger den Zeitpunkt des Vollstreckungsaktes oft nicht in der Hand hat, weil Titelerwerb und Mobilisation der Vollstreckungsorgane nicht seiner Organisationsgewalt unterliegen. So regiert nicht selten der Zufall. Schließlich ist die Geduld mit dem Schuldner nicht immer eine Untugend. Die Grenzen des Prioritätsgrundsatzes zeigen sich bei arrestmäßiger Sicherungsvollstreckung besonders deutlich[63].

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

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