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a) Begriffe und Zusammenhänge
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Im Grundsatz der Zentralisierung oder Dezentralisierung begegnen sich alle Vollstreckungsprinzipien, die für die Vollstreckungsorganisation bedeutsam sind. Dabei gibt es zwei klassische Grundmodelle: die dezentralisierte Organisation mit weitgehender Parteidisposition und Beibringungsmaxime und die zentralisierte Organisation mit Offizialprinzip und Inquisition. Diese Zuordnung ist nicht zwingend, aber typisch. Eine elastische und nicht schematisierte Reihenfolge der Vollstreckungsarten verlangt insoweit Offizialprinzip und Inquisition; nur wo ein einfacher gradus executionis ohne Beurteilungsspielraum praktiziert wird – z.B. Mobiliar- vor Immobiliarvollstreckung – bleiben Dezentralisierung, Parteidisposition und Beibringung denkbar.