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a) Vertauschte Parteirollen
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Denn wegen der völligen Gleichheit der Interessenlage sind die Ansprüche auch bei vertauschten Parteirollen gegeben, also beispielsweise zu Gunsten eines im Prozess unterlegenen Klägers, der auf Grund eines nur vorläufig vollstreckbaren und später wieder aufgehobenen Titels unter der Drohung der Zwangsvollstreckung die Prozesskosten an den Beklagten bezahlt hat[106].