Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 427
5. Geltendmachung des Anspruchs
Оглавление15.57
Zur Geltendmachung seines Anspruchs aus § 717 stehen dem Schuldner zwei Möglichkeiten zur Wahl:
15.57
Zur Geltendmachung seines Anspruchs aus § 717 stehen dem Schuldner zwei Möglichkeiten zur Wahl: