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a) Selbstständige Klage
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Er kann mittels Klage vor dem zuständigen erstinstanzlichen Gericht gegen den Gläubiger vorgehen, also in einem besonderen Rechtsstreit außerhalb des Verfahrens, in dem das vorläufig vollstreckbare Urteil aufgehoben oder abgeändert worden war. Insofern bestehen keinerlei Besonderheiten gegenüber jeder anderen Rechtsverfolgung.