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b) Fälle der Analogie
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§ 717 ist wegen der Gleichheit der Interessenlage entsprechend anzuwenden, obwohl das im Gesetz nicht besonders zum Ausdruck gekommen ist,
- | wenn ein Kostenfestsetzungsbeschluss[128] oder ein in § 794 Abs. 1 Nr. 3 genannter Beschluss[129] vollstreckt und dann aufgehoben wird; |
- | wenn eine Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs (§ 304) aufgehoben wird und damit auch das bereits vollstreckte Urteil über den Betrag hinfällig wird[130]; |
- | wenn ein Zwischenurteil nach § 280, in dem eine prozesshindernde Einrede verworfen wurde, aufgehoben wird und damit auch das bereits vollstreckte Urteil über die Hauptsache hinfällig wird. |