Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 91

2. Vollstreckungsorgane als „Sozialingenieur“?

Оглавление

4.6

Während die herkömmliche Vorstellung die Vollstreckungsorgane eher als Organe eines formalisierten Vollstreckungszugriffs begreift und den Organwaltern, insbesondere den Gerichtsvollziehern und Rechtspflegern, eine beratende und gestaltende Kompetenz weniger zugestanden hat, unterliegt dieses Bild der Vollstreckungsorgane zunehmendem Wandel. So sprechen Literatur und Praxis[14] von der „sozialen Kompetenz“ des Gerichtsvollziehers, „Schuldner bei der Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen zu unterstützen“, vom Gerichtsvollzieher als „neutralem Vermittler zwischen den wirtschaftlichen Belangen der Gläubiger und den wirtschaftlichen Belangen der Schuldner“, schließlich davon, dass „eine gewisse Sozialarbeiterkomponente … beim richtig verstandenen Gerichtsvollzieheramt schlechterdings unvermeidlich“ ist. Auch für das Versteigerungsgericht als Vollstreckungsorgan der Immobiliarvollstreckung tritt teilweise der Fürsorgegedanke stärker in den Vordergrund, nachdem das BVerfG in mehreren Entscheidungen die aktive Verfahrensgestaltung, die den Schuldner vor Verschlechterungen schützt, zum Verfassungsgebot erhoben hat[15]. Tendenziell folgt aus solchem Wandel des Rollenverständnisses die Betonung ausgleichender, informativer und beratender Funktionen, die sich dann auch in entsprechenden Reformvorstellungen niederschlagen, z.B. in der Diskussion um die Vermittlung ratenweiser Tilgung unter Vollstreckungsaufschub durch den Gerichtsvollzieher sowie in der Verpflichtung des Gerichtsvollziehers, jederzeit auf eine gütliche Einigung bedacht zu sein (§ 813a a.F. (i.d.F. der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle); siehe jetzt § 802b n.F.)[16]. Insgesamt zeigt sich darin – ähnlich wie im Erkenntnisverfahren und im Insolvenzrecht – eine gesetzgeberische Tendenz zur Förderung einvernehmlicher Lösungen, die an die Stelle eigentlicher Zwangsvollstreckung treten sollen.[17] Man wird solchen Strömungen gegenüber, die sich aus der Veränderung der sozialen und wirtschaftlichen Koordinaten speisen, insoweit offen sein müssen, als sie Spielräume des gegenwärtigen Systems ausnützen und seine Elastizität erhöhen und bewahren, ohne es aufzulösen.

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

Подняться наверх