Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 98

a) Allgemeiner Teil

Оглавление

4.12

Regelung der allgemeinen Befugnisse des Gerichtsvollziehers; Kompetenz des Gerichtsvollziehers zum gütlichen Erledigungsversuch (§ 802b); Kodifikation der Rechtsprechung des BVerfG zur richterlichen Durchsuchungsanordnung (Rn. 7.13, 7.43, 8.12 ff.) mit Abgrenzung der betroffenen Vollstreckungsarten und Regelung der Stellung von Mitinhabern der Wohnung (§ 758a); einstweiliger Rechtsschutz beim Vollstreckungsschutz gemäß § 765a (Rn. 47.6) und Verhältnis des Vollstreckungsschutzes zum Räumungsschutz; Kostenfestsetzungsmöglichkeit für Vollstreckungskosten nach § 788 (Rn. 49.10); Offenbarungsversicherung des Schuldners (§ 807) bereits nach verweigerter Einwilligung in die Wohnungsdurchsuchung oder wiederholter Abwesenheit; Ausdehnung der Vermutungen der §§ 1362 BGB, 739 ZPO auf nichteheliche Lebensgemeinschaften; Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens durch Beleihung Privater[22].

Schaffung einer vorläufigen gerichtlichen Zahlungsanordnung als Vollstreckungstitel; Neuregelung der vorläufigen Vollstreckbarkeit; Übertragung der Verlängerung der Räumungsfrist (§ 721) auf den Gerichtsvollzieher; Beschränkung oder Aufhebung des Vollstreckungsschutzes (§ 765a) in Räumungsfällen; erweiterter Vollstreckungsschutz für zahlungs- und arbeitswillige Schuldner (§ 765b) und besonderer Vollstreckungsschutz bei Verbraucherkreditgeschäften langer Laufzeit (§ 765c); Vereinfachung der „formalen“ Rechtsbehelfe Erinnerung, sofortige Beschwerde (§§ 766, 793), Rechtspflegererinnerung (§ 11 RPflG); vollstreckungsfreundliche Vermutung von Gewahrsam und Eigentum bei Gesellschaften und ihren Organwaltern (§§ 1362 BGB, 739 ZPO); Korrektur der titellosen Mitvollstreckung von Vollstreckungskosten (§ 788); Ausdehnung des Anwendungsbereiches der vollstreckbaren Urkunde auf andere Titel als Geldtitel (§ 794 Abs. 1 Nr. 5).

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

Подняться наверх