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IV. Systemimmanente Reformvorschläge

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4.11

Der Schwerpunkt der gegenwärtigen Überlegungen liegt mehr bei systemimmanenten Teilreformen („Reform der kleinen Schritte“). Promotoren sind dabei neben den Berufsverbänden der Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher[21] Wissenschaft und Praxis. Die Justizminister der alten Bundesländer setzten zunächst 1988 eine Arbeitsgruppe aus Ministerialbeamten und Praktikern ein, die in ihren Zwischenberichten von 1990 und 1991 und in ihrem Schlussbericht 1992 ihre Ergebnisse vorgelegt hat. Im Jahre 2005 beauftragte die Justizministerkonferenz im Rahmen der Vorarbeiten für eine große Justizreform eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Organisation des Gerichtsvollzieherwesens/Privatisierung“ mit der Erarbeitung eines Reformvorschlages für das Gerichtsvollzieherwesen und erneuerter Berichterstattung in 2006. Außerdem erarbeitet eine weitere Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts. Insgesamt enthalten die Zwischenberichte und der Schlussbericht 1992 eine nahezu vollständige Auflistung diskutierter Detailreformvorschläge. Die wichtigsten Vorschläge sollen kurz skizziert werden, ohne Rücksicht auf ihre Verwirklichung und Verwirklichungschance.

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