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5.3 Auswertung

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An dieser Stelle soll nochmals bekräftigt werden, wie wesentlich es ist, sich vorab intensiv mit der eigenen Fragestellung, den Ansprüchen an die Gütekriterien und der sich daraus ergebenden Auswahl des passenden Auswertungsinstrumentes zu beschäftigen. Die w. o. bzw. im Anhang ( Anlage 1) vorgestellte Checkliste der Facetten und Indikatoren kann dabei behilflich sein. Für unerfahrene Beobachterinnen und Beobachter lässt sich alternativ – trotz noch nicht vorhandener empirischer Absicherung – auch das Kategoriensystem der Video-Interventionstherapie (VIT) von Downing (2003, 2010) empfehlen, das deshalb modifiziert und ergänzt als Anlage 5 in diesen Band aufgenommen wurde. In den nachfolgenden Abschnitten ( Kap. 6 und 7) werden darüber hinaus alters- und themenspezifisch weitere Instrumente vorgestellt und empfohlen.

Das gewählte Bewertungsinstrument determiniert zudem Zeitumfang, Vorgehen und Interpretation. So verlangt das Prozedere der MBS beispielsweise die Auswahl bestimmter zeitlicher Sequenzen aus dem Video, während dies bei anderen Instrumenten freigestellt bleibt. Zur Kalkulation des Auswertungsaufwands sollten Ungeübte mindestens 90 Minuten, erfahrene Praktikerinnen und Praktiker ca. die zwei- bis dreifache Dauer der Videoaufnahme einplanen.

Nach meiner Erfahrung sind inhaltlich auch Kombinationen unterschiedlicher Methoden denkbar. So wird z. B. nicht selten der Auswertungslogik des H-MIM (Ritterfeld & Franke, 1994/2009) gefolgt, ohne jedes Mal auch die dort vorgeschlagenen Aufgaben zu verwenden.

Interaktionsbeobachtung von Eltern und Kind

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