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A. Bedürfnisse der Schwerpunkt- und der Pflichtfachstudierenden
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Das Europarecht wird als Prüfungsgegenstand im Rahmen der ersten und zweiten juristischen Prüfung immer wichtiger. Es verwundert daher nicht, dass es auch im Rahmen der universitären Ausbildung einen breiteren Raum einnimmt als früher. Nahezu jede Fakultät bietet Schwerpunkt- oder Wahlfachbereiche an, deren Gegenstand zumindest zum Teil das Europarecht ist. Europarecht meint hier vor allem das Europarecht im engeren Sinne, also das Recht der Europäischen Union. Zum Europarecht im weiteren Sinne gehört das Recht weiterer europäischer internationaler Organisationen wie dem Europarat, der EFTA und dem EWR[1], wobei davon im Folgenden allein die EMRK als wichtigste Konvention des Europarats eine Rolle spielt.
Aber nicht nur im Schwerpunktbereich ist das Europarecht von Bedeutung, sondern auch im Bereich der Pflichtfachausbildung. Das Deutsche Richtergesetz nennt in § 5a II ausdrücklich europarechtliche Bezüge als Teil des Pflichtkanons im Rahmen des Studiums. Die landesrechtlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen konkretisieren diese Vorschrift. Dies führt für die Studierenden zu dem Problem, dass sie auch im Pflichtfach europarechtliche Grundkenntnisse erwerben müssen, aber nur selten wissen, was zu diesen Grundkenntnissen gehört. Hier möchte das vorliegende Buch Abhilfe schaffen, indem es diejenigen Themenfelder kennzeichnet, die auch im Pflichtfach verlangt werden können. Die entsprechenden Hinweise und Ausführungen finden sich im 3. Teil jeweils am Anfang eines Falles und im Rahmen der dortigen „Vorüberlegungen“. Außerdem werden die für die Pflichtfachausbildung maßgeblichen Themenfelder sogleich unter C. (Rn. 3 ff.) ausführlich dargestellt und unter D. (Rn. 32) zu einer konkreten „Arbeitsanleitung“ für Pflichtfachstudierende zusammengefasst, die auch auf die entsprechenden Passagen im Lehrbuch von Streinz verweist. Diese „Arbeitsanleitung“ enthält zudem eine Tabelle, in der die für das Pflichtfach relevanten Bereiche zusammengefasst werden. Dort findet sich auch eine Übersicht über die im Klausurteil enthaltenen Prüfungsschemata.
Auch der Aufbau des Klausurteils orientiert sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen von Schwerpunkt- und Pflichtfachstudierenden. Anders als die gängigen Lehrbücher beginnt der Fallteil nicht mit den allgemeinen Lehren des Unionsrechts, sondern mit den Grundfreiheiten. Es folgen diejenigen Themengebiete, die auch im Pflichtfach relevant sein können. Zum Ende der Sammlung erfordern die Fälle immer speziellere Kenntnisse des Unionsrechts, die nur noch im Schwerpunktbereich verlangt werden können. Schwerpunktstudierende haben nach dem Durcharbeiten aller Fälle einen Überblick über das examensrelevante Wissen im Europarecht. Studierende im Pflichtfach brauchen nur etwa zwei Drittel der Fälle zu bearbeiten, um das relevante Wissen zu beherrschen.