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1. Teil Europarecht im Schwerpunktbereich und im Pflichtfach › B. Themenbereiche im Rahmen der Schwerpunktbereichsausbildung

B. Themenbereiche im Rahmen der Schwerpunktbereichsausbildung

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Die Anforderungen im Bereich der Schwerpunktausbildung sind mit Blick auf das Recht der Europäischen Union grundsätzlich umfassend. Insoweit kann auf den Inhalt des Lehrbuchs „Europarecht“ von Streinz verwiesen werden. Der Stoff, der dort vermittelt wird, kann auch Gegenstand der Prüfung sein. Im Einzelnen sind bestimmte Stoffgruppen natürlich klausurrelevanter als andere. So liegt ein Schwerpunkt der Klausuren bei den Grundfreiheiten. Wissenslücken in diesem Bereich sollten vermieden werden. Umgekehrt kann vor allem in Bereichen, die stark durch Sekundärrecht geprägt sind, kein umfassendes Wissen verlangt werden. Das gilt beispielsweise für das Agrarrecht.

Klausurenkurs im Europarecht

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