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Einführung in die Konzeption des Buches

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Das vorliegende Buch schließt eine Lücke in den Klausurbänden der Reihe „Schwerpunkte“. Es ist als Ergänzung zu dem Standardwerk von Streinz konzipiert. Die Besonderheit gegenüber den üblichen Fallbüchern zum Europarecht besteht darin, dass zwei Zielgruppen angesprochen werden sollen. Neben den Studierenden des Schwerpunkt- oder Wahlfachbereichs Internationales Recht/Europarecht, deren Bedürfnisse durch das Buch in vollem Umfang abgedeckt werden, sollen auch und insbesondere Pflichtfachstudierende mit ihm arbeiten können. Dadurch wird eine Lücke auf dem Markt für Ausbildungsliteratur geschlossen, da Pflichtfachstudierende oft kaum einschätzen konnten, in welchem Umfang das Europarecht im Rahmen der Prüfung relevant werden könnte.

In diesem Sinne möchte der 1. Teil beiden angesprochenen Zielgruppen die Arbeitsmöglichkeiten mit dem Buch aufzeigen. Während das bei Schwerpunktstudierenden relativ einfach ist – sie können das Buch in vollem Umfang nutzen –, werden für Pflichtfachstudierende diejenigen Stoffgruppen vorgestellt, die in den entsprechenden Klausuren thematisiert werden können. Der 1. Teil endet mit einer detaillierten Arbeitsanleitung, die den Klausurerfolg im Europarecht sichern hilft.

Im 2. Teil werden sodann auf abstrakter Ebene diejenigen Klausurkonstellationen dargestellt und besprochen, die im Unionsrecht relevant werden können. Es geht beispielsweise um die klassische „Grundfreiheiten-Klausur“ oder die „Richtlinien-Klausur“. Hier findet der Leser den allgemeinen Zugang zu klausurrelevanten Fallgestaltungen.

Den Kern des Buches bildet der Klausurteil im 3. Teil. Er enthält 23 Klausuren, denen jeweils Leitentscheidungen des EuGH und anderer Gerichte zugrunde liegen. Der Bezug zu diesen Leitentscheidungen ist wichtig, weil sich auch Rechtsprechung und Literatur immer auf diese Fälle beziehen und sie die Anforderungen in der Prüfung maßgeblich bestimmen. Das Unionsrecht ist stark richterrechtlich geprägt, so dass die Kenntnis der maßgeblichen Entscheidungen und die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH sowie deren Umsetzung in nationales Recht für das Verständnis des Unionsrechts und die Falllösung unabdingbar sind. Entscheidungen des EuGH wurden – anders als bei deutschen Gerichten üblich – jedenfalls bis zum Inkrafttreten der DS-GVO grundsätzlich mit den vollen Namen der Beteiligten veröffentlicht. Daher sind wegweisende Urteile wie z.B. zur Warenverkehrsfreiheit (Dassonville, Keck), zur Arbeitnehmerfreizügigkeit (Bosmann) oder zur Staatshaftung (Francovich) unter dem Namen einer Partei bekannt geworden. Die vom EuGH, BVerfG etc. entschiedenen Fälle werden klausurtechnisch aufbereitet und um passende Problempunkte ergänzt, so dass jeweils komplette Klausuraufgaben entstehen. Die Verwendungsmöglichkeit als Prüfungsleistung wird jeweils im Rahmen der Vorüberlegungen zu jedem Fall erläutert. Auch die Verwendbarkeit als Schwerpunkt- oder Pflichtfachklausur wird dort noch einmal angesprochen. Ergänzt wird der Klausurteil an passender Stelle durch die entsprechenden Prüfungsschemata. Insbesondere die Grundfreiheiten und die Zulässigkeitsprüfungen beim EuGH können jeweils nach gleich bleibenden Schemata geprüft werden[1].

Der Band ist auf dem Stand von Mai 2019 und legt der Fallbearbeitung die Verträge (EUV[2] und AEUV[3]) in der Fassung des Vertrags von Lissabon zugrunde, der zum 1.12.2009 in Kraft trat[4]. Die ergänzende Angabe der Artikelnummern nach der Zählung im Vertrag von Nizza zum leichteren Verständnis älterer Entscheidungen wurde seit der 4. Auflage nicht mehr fortgeführt.

Klausurenkurs im Europarecht

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