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I. Themenkatalog

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Für die Studierenden des Pflichtfachbereichs ist die Beantwortung der Frage von Interesse, welche Stoffgruppen aus dem Bereich des Europarechts auch im Pflichtfach geprüft werden können. Diese Frage kann nicht mit vollkommener Sicherheit beantwortet werden, da im Einzelnen in der Beurteilung durch die Prüfer und Prüfungsämter Differenzen bestehen. Es lassen sich aber näherungsweise bestimmte Themenfelder identifizieren, die mit Sicherheit gefordert werden können. Diese sollen im Folgenden skizziert werden. Es handelt sich dabei um die subjektive Einschätzung der Autoren, die keine Allgemeinverbindlichkeit beanspruchen kann, sondern langjähriger Beobachtung der Ausbildungspraxis entspringt.

Insbesondere handelt es sich um folgende Stoffgruppen:

Grundlagen der EU, die Unionsorgane und ihre Handlungen (dazu sogleich II./Rn. 4)
Grundfreiheiten und allgemeine Freizügigkeit (dazu sogleich III./Rn. 5 ff.)
Europäische Grundrechte (dazu sogleich IV./Rn. 12)
Verhältnis von nationalem Recht und Europarecht (dazu sogleich V./Rn. 13 ff.)
Prozessuale Fragen bei Fällen mit Unionsrechtsbezug (dazu sogleich VI./Rn. 18 ff.)
Richtlinien im innerstaatlichen Recht (dazu sogleich VII./Rn. 21 ff.)
Unionsrechtliche Staatshaftung der Mitgliedstaaten (dazu sogleich VIII./Rn. 25)
Verwaltungsvollzug und Unionsrecht (dazu sogleich IX./Rn. 26 ff.)
Klausurenkurs im Europarecht

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