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§ 59 Wissenschaft vom Verwaltungsrecht: Frankreich

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Allgemeine Hinweise

I.„Geburt einer Wissenschaft vom Verwaltungsrecht“1 – 12

1.Im Gefolge der Französischen Revolution2, 3

2.Die „erste Blüte“ der Verwaltungsrechtswissenschaft4 – 12

a)Der Entstehungskontext4 – 6

b)Stationen der Entwicklung7 – 9

c)Die bedeutenden Schriften10 – 12

II.Die Verwaltungsrechtswissenschaft der Gegenwart (seit 1873)13 – 46

1.Neuerungen in der Wissenschaft und Wandel des Verwaltungsrechts15 – 18

2.Der Beitrag allgemeiner Theorien des öffentlichen Rechts19 – 25

a)Zwei beispielhafte Werke20

b)Die Hauptmerkmale dieser Werke21, 22

c)Kann man in der Folge von Schulen sprechen?23 – 25

3.Begründung und Ausdifferenzierung der verwaltungsrechtlichen Ausbildung26 – 30

4.Das Verhältnis zwischen Verwaltungs- und Verfassungsrechtswissenschaft31 – 33

5.Das Verhältnis zwischen der Verwaltungsrechtswissenschaft und den Verwaltungswissenschaften34 – 38

6.Die institutionelle Festigung der Verwaltungsrechtswissenschaft39 – 41

7.Das Verhältnis der Verwaltungsrechtswissenschaft zur Praxis, insbesondere zur Rechtsprechung42 – 44

8.Die Verbreitungswege der Verwaltungsrechtswissenschaft45, 46

III.Die universitäre Ausbildung im Verwaltungsrecht heute47 – 49

1.Welchen Stellenwert hat sie? Welche Lehrveranstaltungen und welche Prüfungen gibt es?47

2.Konkreter Fall oder abstrakte Theorie? Wie Verwaltungsrecht gelehrt wird48

3.Die „Erzählung der Verwaltung über sich selbst“49

IV.Die Europäisierung der Verwaltungsrechtswissenschaft50 – 59

1.Wie kam es zur Europäisierung der Verwaltungsrechtswissenschaft und von welchen Konflikten wurde sie begleitet?50 – 52

2.Die Auswirkungen auf Ausbildungsinhalte und -einrichtungen sowie wissenschaftliche Veröffentlichungen53, 54

3.Das Zusammenspiel zwischen nationaler und europäischer Verwaltungsrechtswissenschaft55, 56

4.Die Entwicklung der Rechtsvergleichung und die Frage einer Reform des Verwaltungsrechts57 – 59

Bibliographie

Erster Teil Landesspezifische Ausprägungen§ 59 Wissenschaft vom Verwaltungsrecht: Frankreich › Allgemeine Hinweise

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