Читать книгу Gemeindeverfassungsrecht Baden-Württemberg - Arne Pautsch - Страница 10
II.Die geschichtliche Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung 1.Der Ursprung der kommunalen Selbstverwaltung
Оглавление3In seiner Urform war das Dorf ein Zusammenschluss von sesshaft gewordenen Genossen, eine Art wirtschaftlicher Interessenverband. Die Genossen hatten sowohl persönliche als auch gebietliche Rechte und Pflichten: sie besaßen Nutzungsrechte an der Feldmark und der Allmende und mussten sich dafür an den Lasten der Gemeinschaft beteiligen. Entscheidungen wurden von der Dorfversammlung getroffen, die Verwaltung übernahm ein gewählter Ortsvorsteher, der von Schöffen oder Ratsleuten unterstützt wurde.
4Im frühen Mittelalter nahm die freie Rechtsstellung der Gemeinden ab: Das aufkommende Lehenswesen und eine beginnende Landeshoheit brachte die Bauern zunehmend in die Abhängigkeit der Grundherrschaft. Zur gleichen Zeit wuchs aber die Bedeutung der Städte. Die freien Reichsstädte und die mittelbaren Landstädte bekamen Privilegien eingeräumt bis zur unumschränkten Selbstverwaltung. Der Satz „Stadtluft macht frei“ dokumentierte die mit dem Bürgerrecht verbundene Freizügigkeit und den Anspruch auf Grundbesitz. Die Städte waren zuständig für die Gerichtsbarkeit, den Schutz der Bürger, die Sicherung von Handel und Handwerk und die Fürsorge für Arme und Kranke. Dafür mussten die Bürger Natural- und Geldabgaben entrichten.
5Gemeindeorgane waren der Bürgermeister bzw. Gemeindevorsteher und das Gericht mit den Stadtschöffen bzw. der Rat. Als Vorsitzender des Gerichts wurde häufig ein Schultheiß bestellt.