Читать книгу Gemeindeverfassungsrecht Baden-Württemberg - Arne Pautsch - Страница 22
III.Inhalt der kommunalen Selbstverwaltung 1.Garantie der Rechtssubjekte Gemeinde und Gemeindeverbände
Оглавление47Art. 28 Abs. 2 GG bringt keine Bestandsgarantie für die einzelne Gemeinde oder eine bestimmte Gemeindegröße, sondern nur eine Garantie der Institution Gemeinde und Gemeindeverband. Beim Gemeindeverband ist nicht einmal eine bestimmte Einrichtung, sondern nur eine überkommunale Institution gemeindlichen Charakters (Landkreis, Bezirk o. Ä.) überhaupt garantiert. Diese Rechtssubjektsgarantie sichert nicht nur die Erhaltung der Institution „Gemeinde“ oder „Gemeindeverband“ in rein formalem Sinn, sondern die Erhaltung als rechts- und lebensfähiges Gebilde.