Читать книгу Gemeindeverfassungsrecht Baden-Württemberg - Arne Pautsch - Страница 24
3.Die Finanzgarantie
Оглавление60Der Staat darf die finanzielle Basis der Gemeinden und Gemeindeverbände nicht so schmälern, dass ihre Aufgabenerfüllung gefährdet ist. Da die Regelung der Kommunalfinanzen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder fällt, ergibt sich aber aus Art. 28 Abs. 2 GG kein Anspruch der Kommunen gegen den Bund auf eine entsprechende Finanzausstattung. Ob die Finanzgarantie eine „angemessene Finanzausstattung“ umfasst oder nur eine Mindestausstattung gewährleistet, hat auch die Ergänzung des Art. 28 Abs. 2 GG durch Gesetz v. 27. Oktober 1994 nicht grundsätzlich geklärt. Die Finanzausstattung muss aber mindestens so beschaffen sein, dass die Kommunen neben den Pflichtaufgaben auch freiwillige Aufgaben wahrnehmen können.