Читать книгу Gemeindeverfassungsrecht Baden-Württemberg - Arne Pautsch - Страница 14

5.Die kommunale Selbstverwaltung in der Bundesrepublik

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19Nach 1945 schufen die einzelnen Länder Übergangsregelungen (DGO-Anwendungsgesetze), die sich besonders im Gemeindewirtschaftsrecht an die Deutsche Gemeindeordnung anlehnten. Während in der britischen Besatzungszone der Gemeinderat nach englischem Vorbild eine sehr starke Stellung erhielt, wurde in der französischen und amerikanischen Besatzungszone eher auf das vor 1935 geltende Kommunalverfassungsrecht zurückgegriffen.

Der Versuch der Länder, mit dem „Weinheimer Entwurf“ in der Nachkriegszeit eine einheitliche Kommunalverfassung aufzustellen, scheiterte.

Die in den Jahren 1948 bis 1955 erlassenen Gemeindeordnungen der einzelnen Bundesländer wiesen bei der Rechtsstellung und den Aufgaben der Gemeinden viele Gemeinsamkeiten auf, deutliche Unterschiede bestanden aber bei den inneren Gemeindeverfassungen.

20Ausgelöst durch das Finanzreformgesetz und das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) einigten sich dann die Länder im Jahr 1973 auf ein weitgehend einheitliches Gemeindewirtschaftsrecht. Ein einheitlicher Verfassungsteil wurde damals weder angestrebt noch erreicht – die ländertypischen Besonderheiten in der Kommunalverfassung blieben sehr lange erhalten. Erst durch die Kommunalverfassungsreformen der neunziger Jahre wurde eine Annäherung erzielt: die duale süddeutsche Ratsverfassung nach baden-württembergischer Prägung wurde zur Leitverfassung in fast allen Ländern der Bundesrepublik. Lediglich Hessen hat an seiner Magistratsverfassung festgehalten, führte aber zumindest die Direktwahl des Bürgermeisters ein.

Gemeindeverfassungsrecht Baden-Württemberg

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