Читать книгу Gemeindeverfassungsrecht Baden-Württemberg - Arne Pautsch - Страница 17

3.Gesetzliche Grundlagen und Rechtsverordnungen

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33Neben den durch die GemO selbst statuierten rechtlichen Grundlagen des Gemeindeverfassungsrechts findet sich überdies eine gewisse Zahl von Rechtsverordnungen, die auf Grundlage der Ermächtigung in § 144 GemO erlassen worden sind und überwiegend der Konkretisierung der GemO durch Erlass von Detailregelungen dienen.

34Es sind dies vor allem die folgenden Rechtsverordnungen (nachfolgend auch „VO“ abgekürzt):

– Die VO des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO),

– die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO),

– die Gemeindekassenverordnung (GemKVO) und die

– die Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO).

35Weitere Einzelregelungen wurden auf parlamentsgesetzlicher Grundlage getroffen, so im Kommunalwahlgesetz (KomWG), im Eigenbetriebsgesetz (EigBG), im Finanzausgleichsgesetz (FAG) und im Kommunalabgabengesetz (KAG).

36Die gesetzlichen Grundlagen des Gemeinderechts gehören als Teil des besonderen Verwaltungsrechts dem öffentlichen Recht an. Allerdings gibt es auch gewisse Berührungspunkte mit dem Privatrecht (z. B. im Bereich des rechtsgeschäftlichen Handelns). Daneben können sich die Kommunen nach dem Grundsatz der Wahlfreiheit gegenüber ihren Einwohnern generell auch privatrechtlicher Gestaltungsmittel bedienen, sofern nicht zwingend öffentlich-rechtliche Handlungsformen vorgegeben sind.

Gemeindeverfassungsrecht Baden-Württemberg

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